Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente ist gegeben wenn Sie unfall-, krankheits – oder behinderungsbedingt dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Allerdings ist zwischen einer Vollen – und einer kleinen Erwerbsminderungsrente zu unterscheiden.
Die volle Erwerbsminderungsrente würden Sie erhalten wenn Sie weniger als 3 Stunden für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie 3 – 6 Stunden arbeiten könnten, würden Sie die kleine Erwerbsminderungsrente bekommen.
Bei mehr als 6 Stunden haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Erwerbsminderungsrente.
Aber Achtung, für alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind besteht kein Berufsschutz mehr, das heißt Sie können auf jeden anderen Beruf verwiesen werden ohne Rücksicht auf Ihre Qualifikation oder Ausbildung.
Empfehlung:
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Andreas Richter-Kaaden
Kontaktformular | E-Mail: info.richter-kaaden@continentale.de
Tel: 030 / 44678979 | Fax: 030 / 54714100
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