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Gesetzliche Rentenversicherung und die Inflation

Bis 2004 hielten die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung Schritt mit den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer. Die Rentner mussten sich keine Sorge um die Inflation machen. Alljährlich wurden ihre Renten Mitte des Jahres so erhöht, dass die Teuerungsrate aufgefangen wurde. Seit 2005 trifft dies leider nicht mehr zu. Grund dafür ist die geänderte Rentenanpassungsformel, eingeführt mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.Juni 2004. Danach werden die Renten nicht mehr der Lohnentwicklung angepasst. Es gibt keinen Inflationsausgleich. Der Rentenwert sinkt und die Rentner werden ärmer.

Besorgt zeigt sich die „Deutsche Rentenversicherung Bund“. Sie sieht sich veranlasst, ihre Versicherten auf den zusätzliche Vorsorgebedarf durch den fehlenden Inflationsausgleich hinzuweisen. Sie schreibt Ihren Versicherten:

„Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger. Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten.“

Steigen die Renten in den nächsten Jahren geringer als die Verbraucherpreise, verliert die Rente an Kaufkraft. Die Rentner werden ärmer. In jüngster Vergangenheit hat sich diese Entwicklung gezeigt und sie wird sich fortsetzen.

Auswirkungen der Inflation auf die Kaufkraft der gesetzlichen Rente

Beispiel: Ein Versicherter hat seine Information der GRV über eine zu erwartende Altersrente von 1.000 Euro, wenn er bis zum Rentenbeginn weiter Beiträge bezahlt. Zur Zeit beträgt sein Arbeitsentgeld 2.500 Euro daraus ergibt sich eine Versorgungslücke von 1500 Euro. Diese derzeitige Versorgungslücke verändert sich bei folgenden Annahmen: Durchschnittliche jährliche Steigerung

  • der Rente 0,9%
  • der Inflationsrate 1,5%
  • der Gehaltsentwicklung 1,5%

Nach 10 Jahren Rentenbezug ergibt sich eine Kaufkraft von nur noch 942 Euro anstatt der heute 1000 Euro Altersrente, d.h. die Versorgungslücke beträgt dann schon 1808 Euro.

Nach 2o Jahren Rentenbezug ergibt sich eine Kaufkraft von nur noch 888 Euro das entspricht einer Versorgungslücke von 2171 Euro im Monat.

Fazit:

Der gesetzliche Rentenversicherungsträger hat Recht. Das Rentenniveau sinkt. Es vergrößert die Versorgungslücke und macht das Sparen für das Alter noch wichtiger.

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Andreas Richter-Kaaden
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