Rente mit 67: Die versteckte Rentenkürzung
Mit dem Altersgrenzenanspaßungsgesetzt vom 20. April 2007 wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise von 2012 an, auf 67 Jahre angehoben.
Mit dem Altersgrenzenanspaßungsgesetzt vom 20. April 2007 wird das Renteneintrittsalter von 65 Jahren schrittweise von 2012 an, auf 67 Jahre angehoben.
Neben den gesetzlichen Kernleistungen, die jede gesetzliche Krankenkasse erbringt, bietet Ihnen die Continentale BKK deutlich mehr, wie zum Beispiel umfangreiche Angebote für die Gesundheitsvorsorge oder moderne Behandlungsprogramme für chronisch Kranke. Hinzu kommen weitere kostenlose Extraleistungen wie unser Bonusprogramm und ein Präventionszuschuss.
73 Prozent der Deutschen glauben, dass der Leistungsumfang der PKV größer als der der GKV ist – Flexibilität für 85 Prozent wichtigstes Kriterium bei der Wahl der privaten Krankenversicherung – GKV-Versicherte haben sich mit dem System abgefunden.
Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gibt der Gesamtverband Deutscher Versicherungen (GDV) für das Jahr 2011 allen Versicherungsunternehmen wieder die neuen Indexwerte für die Verbundene Wohngebäudeversicherung vor. Diese Werte wirken sich im Jahr 2011 sowohl auf die Bestandsverträge als auch auf das Neu- und Änderungsgeschäft aus.
Wie in jedem Jahr wird es ab dem 01.10.2010 die neuen Kfz-Tarife zur Kfz–Haftpflicht– und Kaskoversicherung für Pkws, Krafträder, Lieferwagen geben. Die Continentale hat viele neue Änderungen für das Neu – und Bestandsgeschäft in ihren Tarif aufgenommen.
Der Wechsel für besser verdienende Angestellte von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung soll wieder schneller möglich sein. Die Sonderregelung soll den Wechsel gleich zum Jahreswechsel 2011 möglich machen.
Was ist versichert in der Kfz-Haftpflichtversicherung? Von Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen bis Mitversicherung einen Krankenhaustagegeldes.
Seit dem 22.Mai 2007 haben Versicherungsvermittler die Pflicht ein Beratungsprotokoll anzufertigen. Der Vermittler soll den Versicherungsnehmer nach dessen Wünschen und Bedürfnissen befragen und beraten und den Lösungsvorschlag unter Angabe von Gründen dokumentieren.
Der versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte ist an seine Krankenkassenwahl 18 Monate gebunden (Bindungsfrist § 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Die Bindungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eintritts in die neu gewählte Krankenkasse. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist frühestens zum Ende der 18–monatigen Bindungsfrist möglich.
Zum 01.September 2010 führt Die Continentale Krankenversicherung a.G. den neuen Krankenheitskostenvolltarif ein. Mit starken Leistungen und keiner festen Selbstbeteiligung für wirtschaftliches Handeln der Kunden baut Die Continentale Ihr Angebot für anspruchsvolle Kunden weiter aus.