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Rechtsschutzversicherung: Auf die Unterschiede kommt es an

Ein wesentlicher Unterschied der Rechtsschutzversicherung ist der Unterschied der Kausalereignistheorie und die Folgeereignistheorie.

Hier ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zwingend auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft zu achten, denn dieser kann für die Entscheidung ob sie Versicherungsschutz bekommen oder nicht maßgebend sein.

Um ihnen den Unterschied zu verdeutlichen hier ein Beispiel:

Im April d.J. kauft sich der Versicherungsnehmer ein Neufahrzeug, das Fahrzeug wurde im Januar d.J. fehlerhaft produziert. Der Versicherungsnehmer wusste nichts von der Fehlerhaften Produktion. Im August d.J. schließt der Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung ab. Im Dezember d.J. kommt es durch den Produktionsmangel zu einem schweren Unfall. Der Versicherungsnehmer verklagt den Hersteller auf Schmerzensgeld usw.

Wenn die Versicherungsbedingungen der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung nach der Kausalereignistheorie vorsehen, bestünde kein Versicherungsschutz, da die fehlerhafte Produktion des Fahrzeuges vor Abschluss der Rechtsschutzversicherungsvertrages erfolgte.

Sehen die Versicherungsbedingungen der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung die Folgeereignistheorie vor, besteht Versicherungsschutz, da der Rechtsschutzfall an dem Tag eintrat, als es infolge der fehlerhaften Produktion zum besagten Unfall kam und der Versicherungsnehmer hier bereits versichert war.

Bei der Continentale Rechtsschutzversicherung ist die Folgeereignistheorie versichert!

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Andreas Richter-Kaaden
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