Riester Rente Mindestbeitrag
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass seit 01.01.2012 alle Riesterkunden – unabhängig, ob mittelbar- oder unmittelbar zulagenberechtigt – einen Mindest-Eigenbeitrag von 60 EUR p.a. in ihren Vertrag einzahlen müssen, um einen Zulagenanspruch zu erhalten. Gesetzliche Neuregelung seit 01.01.2012 Mit Einführung des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BeitrRiLi-UmsetzungsG) im November 2011 hat der Gesetzgeber festgesetzt, dass seit 01.01.2012 die mittelbar zulagenberechtigten [...]