Andreas Richter-Kaaden

Fairsicherungsvertreter® aus Leidenschaft seit 1999

Beihilfe
Heilfürsorge

Die Unterschiede

Erklärungen

Anwartschaftsversicherungen

Das Beihilferecht ist umfangreich und sieht zum Teil – je nach Dienstherrn – unterschiedliche Beihilferegelungen vor.

Ich gebe Ihnen mit dieser Übersicht einen kleinen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Regelungen des aktuellen Beihilfesystems.

Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt ermittelt und werden laufend aktualisiert. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich – insbesondere mit Blick auf kurzfristige Gesetzesänderungen bei den jeweiligen Beihilfeverordnungen – keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte dieses Überblicks geben kann.

Die Informationen können daher eine rechtliche Beratung oder einen rechtsgültigen Bescheid der Beihilfestellen nicht ersetzen.

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Unterschiede Beihilfe / Heilfürsorge

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten zu beteiligen. Die verbleibenden Restkosten müssen durch eine private Eigenvorsorge abgedeckt werden. (01.01.2009: Pflicht zur Versicherung für Beamte und deren Angehörige)

Aus den Durchführungshinweisen zu § 1 der Beihilfevorschriften des Bundes: „Beamte sind versicherungsfrei gemäß § 6 Abs. 1 SGB V, d. h. sie können nicht Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse werden“. Sie haben seit 1989 kein Zutrittsrecht zur GKV, können aber eine vor der Verbeamtung bestehende GKV-Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fortführen.

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