Pflegezusatzversicherung
So viel kann Pflege kosten wenn Ihr Partner eine Pflegefall wird
Das Beispiel zeigt die Pflegesituation eines Schwerpflegebedürftigen (Pflegegrad 3)
durch einen ambulanten Pflegedienst
Einmal am Tag
Große Grundpflege morgens (z. B. Ganzwaschung, Toilettengänge)
754 €
Einmal am Tag
Kleine Grundpflege abends (z. B. Teilwaschung, Toilettengänge)
856 €
Zweimal am Tag
Nahrungsaufnahme
840 €
Einmal pro Woche
Wäsche waschen
76 €
Zweimal am Tag
Mobilisation
604 €
Zweimal am Tag
Wegepauschale
251 €
Monatlicher Gesamtaufwand für den ambulanten Pflegedienst
3.111 €
Mit der Pflegepflichtversicherung sorgt der Gesetzgeber für eine Grundversorgung im Pflegefall.
Die tatsächlich anfallenden Kosten können damit aber nicht gedeckt werden.
Übernommen werden nur die gesetzlichen Pflegeleistungen
1.363 €
Monatlicher Gesamtaufwand für den ambulanten Pflegedienst
3.111 €
Abzüglich Leistungen aus der Pflegeversicherung
1.363 €
Ihr monatlicher Eigenanteil für
Ihren Partner
1.748 €
Ihr Kapitalbedarf für die durchschnittliche Pflegedauer von 7 Jahren Ihres Partners
So könnte die Situation in der stationären Pflege
Ihres Partners aussehen
Das Beispiel zeigt die Pflegesituation eines Schwerpflegebedürftigen (Pflegegrad 3)
in einem stationären Pflegeheim in Berlin.
Pflegegrad 1
Pflegekosten 2.974 €
125 € gesetzliche Pflegeleistungen werden übernommen
2.669 € beträgt der monatliche Eigenanteil
Pflegegrad 2
Pflegekosten 3.204 €
770 € gesetzliche Pflegeleistungen werden übernommen
2.434 € beträgt der monatliche Eigenanteil
Pflegegrad 3
Pflegekosten 3.695 €
1.262 € gesetzliche Pflegeleistungen werden übernommen
2.433 € beträgt der monatliche Eigenanteil
Pflegegrad 4
Pflegekosten 4.205 €
1.775 € gesetzliche Pflegeleistungen werden übernommen
2.430 € beträgt der monatliche Eigenanteil
Pflegegrad 5
Pflegekosten 4.436 €
2.005 € gesetzliche Pflegeleistungen werden übernommen
2.431 € beträgt der monatliche Eigenanteil
Auch bei den stationären Pflegeheimkosten gibt es regional
zum Teil sehr große Unterschiede
Die private Pflegezusatzversicherung ist und bleibt als Vorsorge für den Pflegefall unverzichtbar.
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Andreas Richter-Kaaden