Pflegeheimkosten nach Bundesländer(opens in new tab)


Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Pflegeheimkosten

Pflegeheimkosten im Bundesländer-Vergleich - wie hoch ist Ihr Eigenanteil?


Was ein Pflegeplatz kostet, hängt in Deutschland stark davon ab, wo Sie wohnen. Laut der aktuellen vdek-Auswertung vom Juli 2026 liegen zwischen den Bundesländern mehrere Hundert Euro monatlicher Unterschied: Während der Eigenanteil in Sachsen-Anhalt im ersten Jahr bei durchschnittlich 2.891 Euro liegt, zahlen Familien in Bremen mit rund 3.761 Euro deutlich mehr für denselben Schutz.

Damit Sie sofort einordnen können, wo Ihr Bundesland steht, haben wir die aktuellen Werte in drei Stufen eingeteilt:

•Geringe Belastung: bis ca. 3.199 Euro pro Monat

•Mittlere Belastung: 3.200 bis 3.499 Euro pro Monat

•Hohe Belastung: über 3.500 Euro pro Monat

Wählen Sie unten einfach Ihr Bundesland aus – die Tabelle markiert Ihren Standort automatisch, und Sie sehen zusätzlich, wie sich Ihr Eigenanteil im Zeitverlauf verringert: Die Pflegekasse gewährt mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Heim einen steigenden Zuschuss.

Pflegekosten-Rechner für Bundesländer

Geringe Belastung (bis 3.199 €)
Mittlere Belastung (3.200–3.499 €)
Hohe Belastung (ab 3.500 €)
Alle 16 Bundesländer im Vergleich ansehen
Monatlicher Eigenanteil an den vollstationären Pflegekosten je Bundesland, aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsdauer, Stand 1. Juli 2026
Bundesland bis 12 Monate ab 12 Monate ab 24 Monate ab 36 Monate Belastung
Sachsen-Anhalt 2.891 € 2.592 € 2.194 € 1.695 € Gering
Niedersachsen 3.008 € 2.728 € 2.356 € 1.891 € Gering
Mecklenburg-Vorpommern 3.032 € 2.721 € 2.307 € 1.790 € Gering
Schleswig-Holstein 3.148 € 2.880 € 2.524 € 2.079 € Gering
Brandenburg 3.150 € 2.824 € 2.390 € 1.847 € Gering
Sachsen 3.152 € 2.831 € 2.404 € 1.870 € Gering
Thüringen 3.163 € 2.857 € 2.448 € 1.936 € Gering
Bayern 3.270 € 2.943 € 2.506 € 1.959 € Mittel
Rheinland-Pfalz 3.289 € 3.024 € 2.671 € 2.230 € Mittel
Berlin 3.388 € 3.026 € 2.544 € 1.942 € Mittel
Hessen 3.431 € 3.096 € 2.650 € 2.091 € Mittel
Hamburg 3.481 € 3.157 € 2.726 € 2.186 € Mittel
Baden-Württemberg 3.657 € 3.297 € 2.817 € 2.216 € Hoch
Nordrhein-Westfalen 3.671 € 3.373 € 2.977 € 2.481 € Hoch
Saarland 3.695 € 3.368 € 2.933 € 2.389 € Hoch
Bremen 3.761 € 3.416 € 2.957 € 2.383 € Hoch

Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Stand 1. Juli 2026. Der Eigenanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil die Pflegekasse einen Leistungszuschlag auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zahlt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Alle Angaben sind Durchschnittswerte und können je nach Einrichtung abweichen.

Pflegekosten kalkulieren: Ambulant und Stationär im Überblick


Die meisten Menschen möchten im Pflegefall so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Um diesen Wunsch zu realisieren und gleichzeitig Angehörige zu entlasten, müssen die ambulanten Pflegekosten frühzeitig kalkuliert werden. Ihr Zusatzschutz stellt sicher, dass professionelle Hilfe genau so stattfindet, wie Sie es sich vorstellen – mit dem Fokus auf dem Erhalt Ihrer Selbstständigkeit in vertrauter Umgebung.

Manchmal erfordert die Situation jedoch eine professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung. Damit Sie sich voll und ganz auf das persönliche Wohlbefinden konzentrieren können, ist hier eine solide finanzielle Planung entscheidend. Ein unvorhergesehener Eigenanteil im Pflegeheim kann sonst schnell das private Vermögen belasten.

Machen Sie jetzt den Check: Wählen Sie zunächst aus, für welchen Bereich Sie die Kosten berechnen möchten. Unser Rechner zeigt Ihnen transparent Ihren möglichen Eigenanteil und wie Sie Ihre persönliche Pflegelücke passgenau schließen können. Sie können Ihre Auswahl im Rechner jederzeit ändern.

Kombinierter Pflegekosten-Rechner

Was möchten Sie berechnen?

Das gesetzliche Pflegegeld liegt je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € monatlich, der Leistungsbetrag für vollstationäre Pflege zwischen 805 € und 2.096 €. Wählen Sie, ob Sie die häusliche oder die stationäre Versorgung inklusive Zusatzversicherung durchrechnen möchten.

Ambulante Pflege absichern

Stationäre Pflege absichern

Gesetzliche Leistungsbeträge je Pflegegrad

Monatliche Leistungsbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung je Pflegegrad für Pflegegeld bei häuslicher Pflege und für vollstationäre Pflege
Pflegegrad Pflegegeld (häusliche Pflege) Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 2347 €805 €
Pflegegrad 3599 €1.319 €
Pflegegrad 4800 €1.855 €
Pflegegrad 5990 €2.096 €

Beträge nach § 37 und § 43 SGB XI, gültig seit dem 1. Januar 2025 und im Jahr 2026 unverändert. Die nächste gesetzliche Dynamisierung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt je nach Bundesland zwischen 2.891 € und 3.761 € monatlich (vdek, Stand 1. Juli 2026).

Fazit: Pflegekosten im Griff – Pflegelücke rechtzeitig und sicher schließen


Der Bundesländer-Vergleich der Pflegeheimkosten zeigt unmissverständlich: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung, sondern lediglich ein Teilzuschuss. Bei stationärer Pflege im Heim lässt sich der verbleibende Eigenanteil konkret beziffern – und stellt für fast jede Familie ein erhebliches finanzielles Risiko dar. Bei der Pflege in den eigenen vier Wänden hängt die Höhe der Lücke stärker von den persönlichen Umständen ab, ist aber genauso real.

Die gute Nachricht ist: Sie müssen dieses Risiko nicht ungeplant tragen. Je früher Sie Ihre individuelle Pflegelücke schließen, desto flexibler und selbstbestimmter können Sie Ihre Pflege im Alter gestalten, ohne Angehörige zu belasten.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten. Gemeinsam ermitteln wir Ihren passgenauen Zusatzschutz, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall rundum abgesichert sind.

Eine gute Entscheidung braucht Verständnis

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Die Heimkosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen: den pflegebedingten Aufwendungen, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung. Hinzu kommt in den meisten Bundesländern eine Ausbildungsumlage. Bezuschusst wird ausschließlich der erste Block.

  • Der Eigenanteil ist der monatliche Betrag, den Sie nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst tragen müssen. Er sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil die Pflegekasse einen Leistungszuschlag zahlt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr.

  • Die Aufwendungen variieren stark durch lokale Mieten, unterschiedliche Baukosten und die Investitionsumlagen der Bundesländer. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen im ersten Jahr rund 870 Euro monatlich.

  • Sie übernimmt einen nach Pflegegrad gestaffelten Anteil der pflegebedingten Aufwendungen. Was davon übrig bleibt, ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) – er ist für alle Bewohner eines Heims gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die Versicherung gar nicht.

  • Eine private Pflegezusatzversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen auf, um zu verhindern, dass private Ersparnisse oder Familienvermögen angegriffen werden müssen.

  • Sie ist eine Teilkaskoversicherung, die ausschließlich pflegebedingte Aufwendungen deckt. Da Hotel- und Investitionskosten außen vor bleiben, verbleibt immer ein Eigenanteil.


Vertrauen das bleibt.
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