Beihilfeversicherung


Continentale Comfort-B

Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Continentale Richter-Kaaden

Private Krankenversicherung für Beamte


Weil staatliche Fürsorge dort endet, wo Ihr eigener Anspruch beginnt.

Wer im Dienst des Staates steht, genießt eine besondere Form der Absicherung. Beihilfe oder Heilfürsorge, je nach Laufbahn, sind ein Rückhalt, auf den Sie sich verlassen können. Nur eben nicht vollständig. Genau dort, wo das staatliche System endet, beginnt Ihre eigene Entscheidung, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten.

Es geht nicht darum, wahllos Lücken zu füllen, sondern genau die eine zu schließen, die für Sie zählt: Ihren gewohnten Lebensstandard, heute im aktiven Dienst und später im Ruhestand. Ich betrachte Ihre Absicherung nicht als einzelnen Vertrag, sondern als Teil einer langfristigen Lebensstrategie, passgenau auf Ihre Situation zugeschnitten.

Was macht den Tarif der Continentale Comfort-B so besonders im Vergleich zum Markt?


Der Tarif Comfort-B wurde gezielt so konzipiert, dass er genau die Lücken schließt, die viele andere Tarife im Beamtentum offenlassen. Drei Besonderheiten machen im Marktvergleich den Unterschied.

Zunächst die Erstattung selbst. Ambulante ärztliche Behandlungen, Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz und Kieferorthopädie werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ erstattet, bei Zahnersatz bis zu sechs Implantate je Kiefer im Rahmen der Tarifkombinationen. Bei stationären Aufenthalten deckt der Comfort-B die üblichen Krankenhausleistungen ab. Wer sich auch über die Höchstsätze hinaus vom Chefarzt behandeln lassen möchte, braucht zusätzlich den Wahlleistungstarif SP2-B.

Dazu kommt ein einfaches, faires Prinzip:
Wer gesund bleibt und keine Rechnungen einreicht, wird dafür belohnt, mit einer garantierten Rückerstattung von zwei Monatsbeiträgen, bei allgemeiner Schadensfreiheit sogar bis zu fünf.

Und für Familien:
Kinder und Jugendliche zahlen im Tarif keinerlei Eigenanteile, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie ihr 20. Lebensjahr vollenden.

Beitragsbeispiele für Ihre Beihilfeversicherung

Transparente Praxiswerte für den Rundum-Schutz mit dem Tarif Comfort-B im direkten Vergleich.

Anwärter

Referendar, 24 Jahre

Land Berlin (50 %)ca. 80,00 € – 90,00 €
Bund (50 %)ca. 75,00 € – 85,00 €

Top-Konditionen

Inklusive integrierter PVN

Auf Probe

Beamter, 30 Jahre

Land Berlin (50 %)ca. 180,00 € – 205,00 €
Bund (50 %)ca. 170,00 € – 195,00 €

Solide Rücklagen

Regulärer Erwachsenentarif

Auf Lebenszeit

Beamter, 40 Jahre

Land Berlin (50 %)ca. 240,00 € – 275,00 €
Bund (50 %)ca. 230,00 € – 265,00 €

Rundum-Schutz

Inkl. stationär & Ergänzung

Die Praxisbeispiele zeigen den monatlichen Gesamtschutz des Tarifs Comfort-B in Kombination mit den Bausteinen Ergänzungstarif (EB), Stationär-Baustein (SP2-B) sowie der Pflegepflichtversicherung (PVN) inklusive gesetzlichem Zuschlag. Das Land Berlin hat spezifische Beihilferegelungen, die über den Baustein EB passgenau abgedeckt werden. Die Werte sind unverbindliche Beispielrechnungen und keine individuellen Angebote.

Passender Schutz in der Beihilfeversicherung


Je nach Tätigkeit, Bundesland und Status variiert die Form Ihrer Absicherung. In Deutschland unterscheidet man drei wesentliche Säulen der medizinischen Versorgung im Staatsdienst.

Beihilfe oder freie Heilfürsorge für Polizeibeamte: Regelungen nach Bundesland

Polizeibeamte im aktiven Dienst und in der Ausbildung erhalten in den meisten Bundesländern freie Heilfürsorge, das heißt, der Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten zu 100 Prozent. Das betrifft Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

In Bayern, Berlin und Thüringen gilt für aktive Polizeibeamte dagegen Beihilfe statt freier Heilfürsorge (in Berlin 50 Prozent, in Bayern und Thüringen 50 Prozent, ab zwei Kindern 70 Prozent), während Anwärterinnen und Anwärter in diesen drei Ländern weiterhin freie Heilfürsorge erhalten.

In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt Beihilfe sowohl für aktive Beamte als auch für Anwärter: in Hessen und im Saarland 50 Prozent, ab zwei Kindern 70 Prozent, in Rheinland-Pfalz mindestens 50 Prozent, bei Kindern entsprechend höher. Zwei Ausnahmen bestehen zusätzlich: In Hessen erhalten Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister der Bereitschaftspolizei unentgeltliche Heilfürsorge, in Rheinland-Pfalz gilt bei der Bereitschaftspolizei ebenfalls weiterhin freie Heilfürsorge.

Wo Beihilfe statt freier Heilfürsorge gilt, deckt der Dienstherr die Kosten nur anteilig, und es entsteht typischerweise eine Lücke bei Zahnersatz, stationärer Behandlung, ambulanten Facharztkosten und durch die jährliche Kostendämpfungspauschale, die über eine private Restkostenversicherung geschlossen werden kann.

Ihr Bundesland

Ihre Situation

Referendar
Lehrer
Verwaltung

Besonderheit bei der Polizei

Bei der Polizei hängt die Absicherung stark davon ab, ob Sie sich noch in der Ausbildung befinden oder bereits aktiv im Dienst sind, wählen Sie Ihren Status:

In Ausbildung / Anwärter
Aktiver Dienst

Eine gute Entscheidung braucht Verständnis

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Montag bis Freitag von 8:30 bis 15 Uhr und gern auch nach Vereinbarung

Häufige Fragen zur Beihilfeversicherung für Beamte

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte und deren Familien im Krankheitsfall, bei Pflegebedürftigkeit oder für Vorsorgeuntersuchungen. Da der Staat je nach Bundesland oder Bund nur einen Teil der tatsächlichen Kosten übernimmt, meist zwischen 50 und 70 Prozent je nach Familienstand, entsteht eine Lücke. Die verbleibenden Prozent sichern Sie über eine private Restkostenversicherung ab.

Was ist Heilfürsorge?

Die Heilfürsorge ist eine Sonderform der Absicherung, die vor allem für bestimmte Beamtengruppen wie Polizeivollzugsbeamte, Bundeswehrsoldaten oder die Feuerwehr gilt. Anders als bei der Beihilfe übernimmt der Dienstherr hier im aktiven Dienst die erstattungsfähigen Krankheitskosten direkt und vollständig. Eine eigene private Krankenversicherung brauchen Sie in dieser Zeit in der Regel nicht, wichtig ist aber der rechtzeitige Wechsel oder die Absicherung für die Zeit nach der Dienstzeit oder für den Übergang in den Ruhestand.

Beihilfe & Rentenalter

Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfesatz in der Regel, bei Bund und den meisten Bundesländern zum Beispiel von 50 auf 70 Prozent; die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Dienstherrn ab. Das entlastet Ihre private Krankenversicherung im Alter spürbar, vorausgesetzt, Ihre Absicherung ist genau auf diesen Übergang vorbereitet. Wer schon während der aktiven Dienstzeit auf einen sauberen tariflichen Übergang und ausreichende Altersrückstellungen achtet, ist im Ruhestand finanziell gut abgesichert.

Continentale Comfort-B

Absicherung, die mit Ihrer Laufbahn mitwächst

  • Erstattung bis zu den GOÄ/GOZ-Höchstsätzen bei ambulanter, zahnärztlicher und stationärer Behandlung
  • Garantierte Beitragsrückerstattung bis zu fünf Monatsbeiträgen bei Schadensfreiheit
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ohne Selbstbeteiligung
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Continentale Versicherung a.G.

Andreas Richter-Kaaden

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