
Absicherung im Dienstverhältnis
Der Staatsdienst gibt Ihnen etwas, das kaum ein anderer Beruf bietet: Planbarkeit. Einen Status, der trägt. Eine Versorgung, die zugesagt ist. Diese Zusage hat allerdings eine Bedingung: Sie gilt, solange Sie dienstfähig sind.
Werden Sie dienstunfähig, droht Beamten auf Widerruf oder auf Probe meist die Entlassung ohne Ruhegehalt. Beamte auf Lebenszeit kommen in den Ruhestand, mit einem Ruhegehalt, das seinen Höchstwert erst nach rund 40 Dienstjahren erreicht.
Für genau diesen Moment ist die Continentale PremiumBU Beamte gebaut. Ihre echte Dienstunfähigkeitsklausel zahlt die vereinbarte Rente in voller Höhe, sobald Ihr Dienstherr Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlässt oder in den Ruhestand versetzt, auch schon als Beamter auf Widerruf oder auf Probe. Und Ihre Rente wächst mit Ihrer Laufbahn, ohne neue Gesundheitsfragen.
Bedarfsanalyse: Dienstunfähigkeit
Rund jede sechste Pensionierung von Beamten erfolgt wegen Dienstunfähigkeit, im Schnitt mit knapp 56 Jahren. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts für 2024. Ihre Versorgungslücke lässt sich dabei gut berechnen, denn sie ergibt sich aus Ihrem Status, Ihren Dienstjahren und Ihrem Grundgehalt. Stellen Sie Ihre Angaben ein und scrollen Sie weiter. So sehen Sie in einer Minute, worüber wir im Gespräch sprechen würden.
Ruhegehalt nach § 14 Beamtenversorgungsgesetz (Bundesrecht): 1,79375 % je Dienstjahr, mindestens 35 % ab 5 Dienstjahren, höchstens 71,75 %.
Wo stehen Sie?
Ihr Punkt ist der rote. Beim Weiterscrollen sehen Sie, welches Ruhegehalt Ihnen bei Dienstunfähigkeit zusteht und was fehlt.
Beamter auf
Besoldungsgruppe
In den ersten fünf Dienstjahren steht Ihnen kein Ruhegehalt zu. Werden Sie in dieser Zeit dienstunfähig, werden Sie meist entlassen statt pensioniert.
Nach fünf Jahren springt der Anspruch auf die Mindestversorgung: 35 Prozent Ihres Grundgehalts, bei Ihnen 1.330 €. Und dabei bleibt es fast 20 Jahre lang.
Erst ab gut 19 Dienstjahren steigt die Linie, bis höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren.
Werden Sie heute dienstunfähig, fehlen Ihnen 2.500 € im Monat.
Rein informativ nach Bundesrecht und ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten wie Teilzeit, Beurlaubung oder Landesversorgungsrecht. Ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihres Dienstherrn. Für Richter und Kirchenbeamte gelten eigene Versorgungsregeln.
Wird ein Beamter krankheitsbedingt dienstunfähig, entscheidet darüber der Dienstherr. Die staatliche Versorgung fängt diesen Moment ab, aber selten in der Höhe, die den gewohnten Lebensstandard trägt. Eine private Absicherung schließt genau diese Differenz.
Den Unterschied macht dabei die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie knüpft die Rentenzahlung an die Entscheidung Ihres Dienstherrn: an die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder an die Entlassung aus demselben Grund. Bei der Ruhestandsversetzung kommt es dann nicht mehr darauf an, ob Sie in einem anderen Beruf noch arbeiten könnten.
Ob Vorerkrankungen Ihrem Antrag im Weg stehen, klären wir vorher. Über eine anonyme Voranfrage, bei der Ihre Gesundheitsangaben nicht Ihrem Namen zugeordnet werden. Erst wenn Sie wissen, woran Sie sind, stellen wir den Antrag.
Ihre Laufbahn
Absicherung in jeder Station
- Beamter auf Widerruf und Probe
Kein gesetzlicher Versorgungsanspruch
In den ersten fünf Dienstjahren steht Ihnen kein Ruhegehalt zu. Werden Sie dienstunfähig, folgt meist die Entlassung. Die PremiumBU Beamte zahlt dann Ihre volle Monatsrente und übernimmt Ihre Beiträge.
- Beamter auf Lebenszeit
Etwa die Hälfte des Höchstsatzes
Ihr Ruhegehalt wächst mit jedem Dienstjahr und erreicht 71,75 Prozent erst nach 40 Jahren. Mitten in der Laufbahn bekommen Sie etwa die Hälfte davon. Bei jeder Beförderung erhöhen Sie Ihre Rente ohne neue Gesundheitsfragen.
- Beamter im Ruhestand
Volle Versorgung durch den Dienstherrn
Mit dem regulären Ruhestand übernimmt Ihr Dienstherr Ihre Versorgung, und der private Schutz endet. Steigt die gesetzliche Altersgrenze, verlängern Sie Ihren Vertrag einmalig ohne neue Gesundheitsfragen, solange Sie noch nicht 55 sind.

Ihr Ansprechpartner und Autor dieser Seite
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter® aus Leidenschaft seit 1999
Seit 1999 begleite ich Privatpersonen und Familien, aber auch Selbstständige und Unternehmer bei ihrer Vorsorge und Absicherung. In dieser Zeit habe ich viele Verträge gesehen, die niemand gebraucht hat. Deshalb schaue ich mit Ihnen zuerst, was wirklich wichtig ist, und sage Ihnen genauso deutlich, was Sie sich sparen können. Denn am Ende zählt nur eins: dass im Ernstfall ohne Diskussion gezahlt wird. Genau dafür steht das F in Fairsicherungsvertreter®.
Eine gute Entscheidung braucht Verständnis. Lassen Sie uns darüber sprechen.
Montag bis Freitag von 8:30 bis 15 Uhr und gern auch nach Vereinbarung
Was Beamte häufig fragen
Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeit für Beamte
Worin unterscheidet sich Dienstunfähigkeit von Berufsunfähigkeit?
Über Berufsunfähigkeit entscheidet der Versicherer, in der Regel ab 50 Prozent Einschränkung im Beruf. Über Dienstunfähigkeit entscheidet Ihr Dienstherr nach einem amtsärztlichen Gutachten. Beides kann auseinanderfallen, deshalb leistet die PremiumBU Beamte in beiden Fällen. Eine Unfallversicherung allein reicht übrigens nicht, denn über 90 Prozent der Fälle gehen auf Krankheiten zurück.
Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel?
Sie knüpft die Leistung direkt an die Entscheidung Ihres Dienstherrn. Werden Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, zahlt die Versicherung. Einen eigenen Nachweis der Berufsunfähigkeit brauchen Sie nicht, es genügen die amtsärztlichen Gutachten und die Urkunde Ihres Dienstherrn.
Wie hoch sollte meine Dienstunfähigkeitsrente sein?
Den Richtwert zeigt Ihre Versorgungslücke aus der Analyse oben. Zum Start ist die Rente nach Besoldungsgruppe gestaffelt: bis A10 bis zu 1.000 Euro, bis A12 bis zu 1.200 Euro, ab A13 bis zu 1.600 Euro im Monat. Höhere Renten sind nach Prüfung möglich, und mit Ihrer Laufbahn kann die Rente auf bis zu 7.500 Euro wachsen.
Warum sind die Gesundheitsfragen so wichtig?
Ihre Angaben sind die Grundlage des Vertrags. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert im Leistungsfall den gesamten Schutz. Deshalb kläre ich vorab mit einer anonymen Voranfrage, wie Ihre Krankengeschichte bewertet wird, und stelle erst danach den Antrag. Passend dazu berate ich Sie auch zur Beihilfeversicherung.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich den Staatsdienst verlasse?
Verlassen Sie den Staatsdienst nicht aus gesundheitlichen Gründen, können Sie den Vertrag innerhalb von zwölf Monaten ohne neue Gesundheitsfragen in eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Der Beitrag richtet sich dann nach Ihrem neuen Beruf.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss?
So früh wie möglich. Ihre Versorgungslücke ist zu Beginn der Laufbahn am größten, und Ihre Gesundheit ist mit Anfang zwanzig meist besser als mit vierzig. Das senkt den Beitrag und erleichtert die Annahme. Als Anwärter können Sie für die ersten fünf Jahre auch einen Kurzläufer vereinbaren.
Continentale PremiumBU Beamte
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
- Echte Dienstunfähigkeitsklausel
- Volle Leistung schon auf Widerruf und Probe
- Auch für Richter und Kirchenbeamte
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Continentale Versicherung a.G.
Andreas Richter-Kaaden
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