Unterstützungskasse


Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Continentale Versicherung Andreas Richter-Kaaden

Mehr Ertrag mit der Unterstützungskasse


Die Unterstützungskasse ist das Instrument für Geschäftsführer und Führungskräfte, die mehr erreichen wollen als den Standard. Wenn Ihre Leistung deutlich über dem Durchschnitt liegt, sind herkömmliche Verträge oft zu klein oder zu unflexibel. Wir nutzen Spielräume, die Ihre unternehmerische Leistung direkt in privates Vermögen wandeln – steueroptimiert und in einer Größenordnung, die Ihrer Verantwortung entspricht, während Ihr Unternehmen liquide bleibt. Das ist keine Vorsorge von der Stange, das ist Ihr Fundament für finanzielle Unabhängigkeit.

Häufige Fragen

Fragen zur Unterstützungskasse (bAV)

  • Was ist eine Unterstützungskasse?

    Die Unterstützungskasse (CUK) ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ermöglicht die Einrichtung von Versorgungswerken, wenn andere Wege bereits ausgeschöpft sind oder nicht eingesetzt werden können.

  • Für wen ist das sinnvoll?

    Das Modell eignet sich ideal für GGF sowie für überdurchschnittlich verdienende Fach- und Führungskräfte, deren Rentenlücke durch Standardlösungen der bAV nicht mehr geschlossen werden kann.

  • Beiträge & Spielräume

    Es gibt keine starren Höchstbeiträge. Die Zuwendungshöhe orientiert sich an der Versorgungszusage, die das Unternehmen erteilt. Dadurch können wir die Beiträge exakt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das persönliche Versorgungsziel abstimmen.

  • Steuern und Liquidität

    Aufwendungen des Arbeitgebers sind in hoher Flexibilität steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Die Versorgung bleibt dabei im Gegensatz zur Pensionszusage in der Regel bilanzneutral.

  • Wie sicher ist das Kapital?

    Eine kongruente Rückdeckungsversicherung sorgt für die passgenaue Ausfinanzierung. Finanzierungslücken werden so von vornherein ausgeschlossen, sodass die Mittel bei Renteneintritt jederzeit bereitstehen.

  • Wichtige Regeln für GGFs

    Für die steuerliche Anerkennung sind die 75%-Angemessenheitsgrenze (inkl. anderer bAV-Formen), die Erdienbarkeitsfristen von meist 10 Jahren sowie die Notwendigkeit eines Gesellschafterbeschlusses zwingend zu beachten.

Der geförderte Grundbaustein: Die Direktversicherung


Die betriebliche Direktversicherung ist das Fundament Ihrer Altersvorsorge. Der Gesetzgeber begünstigt sie steuerlich: Im Jahr 2026 zahlen Sie bis zu 676 Euro monatlich steuerfrei ein, davon bleiben bis zu 338 Euro zusätzlich von Sozialabgaben verschont.
Nutzen Sie diesen Rahmen zuerst möglichst vollständig aus. Mit 500 oder 600 Euro monatlich schöpfen Sie den steuerbegünstigten Bereich schon fast aus. Erst wenn dieser „erste Korb" gefüllt ist oder Ihre Ziele darüber hinausgehen, lohnt sich der nächste Baustein. Springen Sie stattdessen direkt zur Unterstützungskasse, während in der Direktversicherung noch Kapazität frei ist, verschenken Sie wertvolle steuerliche Vorteile.

Die Erweiterung: Die Unterstützungskasse als Modul

Steht die Direktversicherung als Basis, übernimmt die Unterstützungskasse den weiteren Aufbau. Sie ist kein „Ersatz", sondern die Antwort auf gehobene Anforderungen und individuelle Vorsorgeziele. Die Direktversicherung stößt an staatliche Höchstgrenzen, die Unterstützungskasse kennt diese Grenze nicht und macht deutlich höhere Sparbeiträge möglich. So stimmen wir die Versorgung exakt auf Ihre berufliche Verantwortung und Ihren Lebensstandard ab. Als rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung gestalten wir sie zudem deutlich flexibler und sichern auch Konstellationen ab, die im Standardmodell nicht möglich wären, etwa für freie Handelsvertreter oder Führungskräfte mit komplexen Anforderungen.

Weil die Versorgung bei der Unterstützungskasse liegt statt in Ihrer Bilanz, bleibt Ihr Unternehmen anders als bei einer klassischen Pensionszusage in der Regel bilanzneutral. Wir setzen sie gezielt als „Upgrade" ein: nicht anstelle dessen, was Sie bereits in der Direktversicherung aufgebaut haben, sondern genau dort, wo Ihre Kapazitäten bisher enden.

Zwei Bausteine, eine Versorgung


Konstantin gründet mit 30 Jahren sein Unternehmen, als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer mit voller unternehmerischer Gestaltungsfreiheit. Er beginnt sofort mit dem Vorsorgeaufbau: eine Direktversicherung mit 500 Euro monatlich, als reine Fondsanlage. Der Beitrag folgt dem Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG und steigt automatisch mit der Beitragsbemessungsgrenze.

Mit 42 ist das Unternehmen etabliert, der Förderrahmen der Direktversicherung aber ausgeschöpft. Jetzt ergänzt Konstantin eine Unterstützungskasse mit 1.000 Euro monatlich. Sie kennt keine Höchstbeiträge und bringt eine vertraglich garantierte Rente, die der reinen Fondsanlage fehlt. Beide Verträge laufen bis 67 und werden dann gemeinsam ausgezahlt.

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist Konstantin nicht gesetzlich rentenversichert, seine bAV ist deshalb kein Extra, sondern zentraler Baustein der Altersabsicherung. Als privat Krankenversicherter profitiert er zudem im Ruhestand: Auf die Betriebsrente fallen keine anteiligen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, anders als bei gesetzlich Versicherten.

Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bei einer Kapitalauszahlung aus der Unterstützungskasse kann die Fünftelungsregelung die Steuerlast senken, seit 2025 aber nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug, sondern nur noch über die Einkommensteuererklärung. Die tatsächliche Höhe hängt von der individuellen Situation im Ruhestand ab.

Zwei Bausteine, eine Versorgung

  • Direktversicherung

    Ab 30 Jahren, 500 € monatlich über 37 Jahre. Reine Fondsanlage ohne Kapitalgarantie – garantiert ist nur der Rentenfaktor von 25,71 € je 10.000 € Kapital.

    2.412 € möglich
  • Unterstützungskasse

    Zusätzlich ab 42 Jahren, 1.000 € monatlich über 25 Jahre. Kennt keine Höchstbeiträge und bringt eine vertraglich garantierte Rente als Fundament.

    877,94 € garantiert

Beide Bausteine zusammen ergeben ab 67 eine mögliche monatliche Rente von 4.003 €, davon 877,94 € vertraglich garantiert.

Beispielrechnung, keine Garantie. Die Unterstützungskasse ist mit der Gewinnrente dargestellt, der in der Praxis häufigsten Auszahlungsvariante bei Rentenbeginn; der über die garantierten 877,94 € hinausgehende Teil hängt von der Wertentwicklung ab und kann höher oder niedriger ausfallen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Eine gute Entscheidung braucht Verständnis

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Continentale Unterstützungskasse

Vorsorge ohne Höchstgrenze

  • Keine starren Höchstbeiträge, die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Versorgungszusage
  • Beiträge bleiben steuer- und sozialabgabenfrei und in der Regel bilanzneutral
  • Kongruente Rückdeckungsversicherung sichert die Ausfinanzierung von Anfang an ab

Continentale Versicherung a.G.

Andreas Richter-Kaaden

Dörpfeldstr. 78
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Vertrauen das bleibt.
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