bAV für Gesellschafter & Geschäftsführer


Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Continentale Richter-Kaaden

Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter & Geschäftsführer


Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Da Sie sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer sind, müssen Sie bei der Planung viele verschiedene Regeln aus dem Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht genau beachten.
Damit Ihre Versorgung später reibungslos funktioniert und vom Finanzamt voll anerkannt wird, ist eine saubere und rechtssichere Einrichtung von Anfang an entscheidend.

Wieso die Versorgung als GGF so genau geprüft wird


Als Gesellschafter-Geschäftsführer stehen Sie in einer besonderen Rolle: Sie sind gleichzeitig Unternehmer und Angestellter. Das Finanzamt sieht das genau und prüft Versorgungszusagen bei Ihnen wesentlich kritischer als bei normalen Mitarbeitern. Besonders wenn Sie die Mehrheit der Anteile halten, prüft das Finanzamt besonders genau, ob die Zusage steuerlich in Ordnung ist oder ob es sie als verdeckte Gewinnausschüttung wertet.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, unterstütze ich Sie dabei, Ihre betriebliche Altersvorsorge so aufzubauen, dass sie rechtlich einwandfrei ist, zu Ihrem Einkommen passt und den strengen Anforderungen des Finanzamts standhält.

Durchführungswege

Der richtige Weg für Ihre bAV

  • Direktversicherung

    Der bewährte Baustein für die betriebliche Grundversorgung. Sie überzeugt durch eine schlanke Verwaltung und hohe Portabilität. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder beruflicher Veränderung bleibt die Flexibilität Ihres Altersvorsorgevertrags vollständig erhalten.

    § 3 Nr. 63 EStG
  • Unterstützungskasse

    Ideal, wenn Sie über die klassische bAV hinaus steuerfreie Rücklagen für das Alter bilden möchten. Dieser Durchführungsweg ermöglicht hohe Zuwendungen, ohne die laufende Liquidität Ihres Unternehmens durch hohe unmittelbare Bilanzbelastungen zu gefährden.

    § 4d EStG
  • Pensionszusage

    Bietet die maximale Freiheit bei der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge. Sie ist besonders attraktiv, um Kapital im Unternehmen zu halten und betrieblich zu reinvestieren. Aufgrund der Komplexität der Bilanzierung ist eine enge steuerliche Abstimmung für eine rechtssichere Umsetzung zwingend erforderlich.

    § 6a EStG

Versorgungsziel und optimaler Zielwert


Bei der Altersrente empfiehlt sich eine Vorsorge, die 60 bis 75 Prozent Ihres aktuellen Bruttoeinkommens abdeckt, 75 Prozent gelten dabei als Obergrenze einer angemessenen Versorgung. Wir analysieren Ihre individuelle Versorgungslücke und konzipieren eine effiziente, kapitalgedeckte Altersvorsorge.

Ebenso wichtig ist die Absicherung Ihrer Arbeitskraft, dem Fundament Ihrer Existenz. Eine Berufsunfähigkeitsrente von 60 bis 100 Prozent Ihres Bruttoeinkommens verhindert im Ernstfall den finanziellen Absturz, wir prüfen Ihren bestehenden Schutz und schließen vorhandene Deckungslücken.

Und schließlich die Hinterbliebenenversorgung:
Ein Zielwert von 60 bis 75 Prozent Ihres Bruttoeinkommens gewährleistet finanzielle Stabilität für Ihre Familie, wir unterstützen Sie bei der Gestaltung eines passenden Absicherungskonzepts.

Tipp:
Rentenversicherungsfreie GGF sollten ihre bAV mindestens an den ersparten Beiträgen zur GRV ausrichten (rund 18,6 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Wichtige rechtliche Aspekte auf einen Blick


Damit Ihre Versorgung auch bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt problemlos anerkannt wird, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Erdienbarkeitsfristen: Bevor Sie die Zusage erteilen, müssen Sie bestimmte Warte- und Probezeiten einhalten.
  • Angemessenheit: Die Höhe Ihrer Altersvorsorge muss in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem laufenden Gehalt stehen.
  • Schriftform und Beschlüsse: Alle Zusagen und Änderungen müssen Sie rechtssicher durch Gesellschafterbeschlüsse dokumentieren.Ist der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig oder nicht? Diese Frage ist grundlegend. Falls die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung dies noch nicht geklärt hat, empfehle ich dringend, diesen Status offiziell prüfen zu lassen.

Unser Gespräch zählt: Die menschliche Seite der bAV


Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wissen Sie, dass betriebliche Altersvorsorge (bAV) weit mehr ist als die reine Optimierung von Zahlen, Quoten und Prozenten. Es geht um strategische Entscheidungen und Ihre persönliche Verantwortung – gegenüber Ihrem Unternehmen und Ihrer eigenen finanziellen Zukunft.

Manches können Rechner ermitteln, wie etwa die potenzielle Versorgungslücke. Doch die strategisch richtigen Schritte und die beste Struktur für Ihre bAV entwickeln wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch. Denn am Ende geht es immer um Menschen, Entscheidungen und Verantwortung.

Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihr eigenes Kapitel aufzuschlagen. Ohne Formular, ohne Pflichtfelder – einfach ein vertrauliches Gespräch, bei dem Sie die Fragen stellen und Ihre individuellen Rahmenbedingungen im Fokus stehen.
Ihre Fragen. Ihre Entscheidungen. Ihr Vorsprung. Am Ende zählt das Gespräch.

Eine gute Entscheidung braucht Verständnis

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Häufige Fragen von Gesellschafter & Geschäftsführer

Struktur & Versorgungsordnung

Oft herrscht im Betrieb Unklarheit. Eine Versorgungsordnung schafft Klarheit, legt die Spielregeln fest und dient als Bedienungsanleitung für das betriebliche Versorgungswerk.

Pensionszusagen

Ja, viele Zusagen sind veraltet. Eine regelmäßige juristische Prüfung ist notwendig, um Unstimmigkeiten mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden.

Gesetzliche Pflichten

Seit 2019/2022 ist ein Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung verpflichtend, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Effizienz & Abfindungen

Ja, durch den Vervielfältiger können Abfindungen beim Ausscheiden steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Altersvorsorge umgewandelt werden.

Familie & Status

Eine verbindliche Statusfeststellung durch die Rentenversicherung ist ratsam, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Continentale bAV für GGF

Vorsorge für Gesellschafter & Geschäftsführer

  • Drei Durchführungswege zur Wahl: Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage
  • Steuerlich anerkannter Zielkorridor für die Altersrente von 60 bis 75 Prozent des Bruttoeinkommens
  • Für rentenversicherungsfreie GGF: Orientierung an den ersparten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, rund 18,6 Prozent des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze

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