Dienstunfähigkeits-versicherung für Beamte


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Continentale Richter-Kaaden

Absicherung im Dienstverhältnis


Der Staatsdienst gibt Ihnen etwas, das kaum ein anderer Beruf bietet: Planbarkeit. Einen Status, der trägt. Eine Versorgung, die zugesagt ist. Diese Zusage hat allerdings eine Bedingung, über die selten jemand spricht. Sie gilt, solange Sie dienstfähig sind.

Stellt der Amtsarzt allgemeine Dienstunfähigkeit fest, entscheidet Ihr Dienstherr über Ihre Zukunft. Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe bedeutet das im Regelfall die Entlassung, meist ohne jeden Versorgungsanspruch. Als Beamter auf Lebenszeit die Versetzung in den Ruhestand mit einem Ruhegehalt, das seinen Höchstwert erst nach vier Jahrzehnten Dienst erreicht.

Für genau diesen Moment ist die Continentale PremiumBU Beamte gebaut. Sie zahlt Ihnen eine vereinbarte Monatsrente, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Das ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie greift in voller Höhe bereits für Beamte auf Widerruf und auf Probe. Versichert sind ebenso Richter und Kirchenbeamte.

hre Rente sinkt dabei nicht mit den Jahren. Sie bleibt. Und Sie lassen sie mitwachsen, wenn Ihre Laufbahn es tut: bei der Ernennung auf Probe oder auf Lebenszeit, bei jeder Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bedarfsanalyse: Dienstunfähigkeit


Ihre Versorgungslücke ist keine Schätzung. Sie ergibt sich aus Ihrem Status, Ihren Dienstjahren und Ihrem Grundgehalt. Tragen Sie die Angaben ein, und Sie sehen in einer Minute, worüber wir im Gespräch sprechen würden.

Rund jeder sechste Beamte wird wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert, im Schnitt bereits mit Mitte 50, so das Statistische Bundesamt.

Ihre Versorgungsanalyse

Ermitteln Sie Ihren gesetzlichen Ruhegehaltsanspruch nach § 14 Beamtenversorgungsgesetz und Ihre persönliche Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit. Drei kurze Schritte.

01 Ihr Dienststatus
02 Ihre Situation
03 Ihr Bedarf
Ihr gesetzlicher Ruhegehaltsanspruch

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Gesetzlich abgesichert Ihre Versorgungslücke

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Berechnung auf Basis von § 14 Beamtenversorgungsgesetz (Ruhegehaltssatz 1,79375 % je Dienstjahr, max. 71,75 %, Mindestversorgung 35 % ab 5 Dienstjahren) nach Bundesrecht. Rein informativ und ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten (z. B. Teilzeit, Beurlaubung, Landes­versorgungsrecht); ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihres Dienstherrn. Versicherbar sind neben Beamten auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit auch Richter und Kirchenbeamte; für sie gelten eigene Versorgungsregeln, die diese Berechnung nicht abbildet.

Wird ein Beamter krankheitsbedingt dienstunfähig, entscheidet darüber der Dienstherr. Die staatliche Versorgung fängt diesen Moment ab, aber selten in der Höhe, die den gewohnten Lebensstandard trägt. Eine private Absicherung schließt genau diese Differenz.
Den Unterschied macht dabei die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie knüpft die Rentenzahlung an die Entscheidung Ihres Dienstherrn: an die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder an die Entlassung aus demselben Grund. Bei der Ruhestandsversetzung kommt es dann nicht mehr darauf an, ob Sie in einem anderen Beruf noch arbeiten könnten.
Ob Vorerkrankungen Ihrem Antrag im Weg stehen, klären wir vorher. Über eine anonyme Voranfrage, bei der Ihre Gesundheitsangaben nicht Ihrem Namen zugeordnet werden. Erst wenn Sie wissen, woran Sie sind, stellen wir den Antrag.

Ihre Laufbahn

Absicherung in jeder Station

  • Beamter auf Widerruf & Probe

    Kein gesetzlicher Versorgungsanspruch

    In den ersten Jahren der Laufbahn besteht in der Regel kein eigener Versorgungsanspruch, weil die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist. Wer in dieser Zeit dienstunfähig wird, wird im Regelfall entlassen. Wir zahlen in diesem Fall die volle vereinbarte Monatsrente, unbefristet und einschließlich Beitragsbefreiung.

  • Beamter auf Lebenszeit

    Etwa die Hälfte des Höchstsatzes

    Das Ruhegehalt wächst um 1,79375 Prozent je Dienstjahr und erreicht den Höchstsatz von 71,75 Prozent erst nach vierzig Dienstjahren. Wer in der Mitte der Laufbahn dienstunfähig wird, kommt typischerweise auf etwa die Hälfte davon. Unsere Rente bleibt konstant und lässt sich bei Beförderung ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben.

  • Beamter im Ruhestand

    Volle Versorgung durch den Dienstherrn

    Mit dem Eintritt in den Ruhestand übernimmt der Dienstherr die volle Versorgung nach den erdienten Ansprüchen, der private Schutz endet punktgenau. Hebt der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze an, lässt sich der Vertrag einmalig ohne erneute Risikoprüfung verlängern, sofern Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Eine gute Entscheidung braucht Verständnis

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Montag bis Freitag von 8:30 bis 15 Uhr und gern auch nach Vereinbarung

Was Beamte häufig fragen

Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeit für Beamte

Worin unterscheidet sich Dienstunfähigkeit von Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Über Dienstunfähigkeit entscheidet dagegen Ihr Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Beide Maßstäbe können auseinanderfallen.

Die Continentale PremiumBU Beamte deckt deshalb beides ab: Sie leistet bei Berufsunfähigkeit und zusätzlich dann, wenn Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diese Klausel tut das nicht.

Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel?

Sie knüpft die Leistung an die Entscheidung Ihres Dienstherrn statt an eine eigene Definition des Versicherers. Werden Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten fortlaufend Ruhegehalt, gilt das als Versicherungsfall. Dasselbe gilt, wenn Sie aus diesem Grund entlassen werden. Einen getrennten Nachweis, dass Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, brauchen Sie dafür nicht.

Vorzulegen sind die amtsärztlichen Gutachten und die Urkunde über die Versetzung oder die Entlassung. Bei Beamten im Ruhestand darf der Versicherer einmal jährlich einen Nachweis verlangen, dass das Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit weiter gezahlt wird.

Reicht eine Unfallversicherung nicht aus?

Über 90 Prozent der Fälle gehen auf Krankheiten zurück, nicht auf Unfälle. Eine Unfallversicherung leistet nur bei Unfallfolgen und deckt damit den kleineren Teil des Risikos ab. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, aber kein Ersatz für die Absicherung Ihrer Dienstfähigkeit.

Wie hoch sollte meine Dienstunfähigkeitsrente sein?

Den Richtwert liefert Ihre Versorgungslücke aus der Analyse weiter oben. Bei Vertragsabschluss ist die Rente nach Besoldungsgruppe gestaffelt: bis A10 sind 1.000 Euro im Monat möglich, bis A12 1.200 Euro, ab A13 1.600 Euro. Höhere Renten prüft der Versicherer im Einzelfall.

Ab 1.500 Euro Monatsrente kommt eine finanzielle Angemessenheitsprüfung dazu, die Ihr Einkommen und bereits bestehende Absicherungen berücksichtigt. Über Nachversicherungen und Dynamik kann die Rente später auf bis zu 7.500 Euro im Monat wachsen.

Warum sind die Gesundheitsfragen so wichtig?

Ihre Angaben sind die Grundlage des Vertrags. Wer eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert im Leistungsfall den gesamten Schutz, denn der Versicherer kann dann vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten. Deshalb klären wir vorab über eine anonyme Voranfrage, wie Ihre Krankengeschichte bewertet wird. Erst danach stellen wir den Antrag. Passend dazu beraten wir Sie auch zur Beihilfeversicherung.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich den Staatsdienst verlasse?

Endet Ihr Beamtenverhältnis aus nicht medizinischen Gründen, können Sie den Vertrag innerhalb von zwölf Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung umtauschen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen haben, die versicherbar ist, dass noch Beiträge laufen und dass bisher keine Leistungen beantragt wurden.

Mit dem Umtausch entfällt die Absicherung gegen allgemeine Dienstunfähigkeit, und der Beitrag wird nach Ihrer neuen Tätigkeit neu berechnet.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss?

So früh wie möglich, und das hat zwei Gründe. Mit dem Dienstantritt beginnt Ihre Versorgungslücke, und sie ist am Anfang am größten. Außerdem entscheidet Ihr Gesundheitszustand über Beitrag und Annahme, und der ist mit Anfang zwanzig in aller Regel besser als mit vierzig. Als Anwärter können Sie zusätzlich für die ersten fünf Berufsjahre einen Kurzläufer-Vertrag vereinbaren.

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Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel
  • Volle Leistung schon auf Widerruf und Probe
  • Auch für Richter und Kirchenbeamte

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