Beitragsentlastung PKV(opens in new tab)


So stabilisieren Sie Ihre Beiträge im Alter

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Continentale Richter-Kaaden

Warum Beitragsentlastung für Privatversicherte heute entscheidend ist


Ihre Entscheidung für die private Krankenversicherung der Continentale war eine Entscheidung für das Leben. Wer sich diesen Schutz sichert, tut dies aus einem klaren Selbstverständnis heraus. Denn medizinische Qualität ist für Sie kein Verhandlungsgegenstand.

Was Sie damals vereinbart haben, gilt heute unverändert. Das bedeutet: Garantierter Zugriff auf medizinische Profis und Termine ohne lange Wartezeiten. Vor allem dann, wenn es wirklich darauf ankommt.

Dieses Versprechen ist über die Jahre konsequent mitgewachsen. Während sich die Medizin rasant weiterentwickelt hat, ist Ihr Status bei der Continentale stabil geblieben. Es ist die Gewissheit, medizinisch immer in der ersten Reihe zu stehen. Betrachten Sie die beste Versorgung einfach als gesetzt.

Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif der Continentale?


Den gewohnten Standard auch im Alter abzusichern, ist vergleichbar mit Ihrem generellen Anspruch auf das Beste: Es ist Ihr bewusster Entschluss für Qualität. Sie entscheiden sich nicht aus einer Notwendigkeit heraus, sondern aus dem Willen, Ihre exzellente medizinische Versorgung von morgen bereits heute abzusichern.

Mit der Beitragsentlastung wählen Sie die Option, die Ihren Schutz für später vervollständigt. Sie senken damit Ihren eigenen Beitrag im Ruhestand massiv. Regulär beginnt diese Entlastung mit dem Kalenderjahr, in dem Sie 65 werden, auf Antrag lässt sich der Zeitpunkt aber auch vorziehen oder hinausschieben, zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr, bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente sogar noch früher. So stellen Sie sicher, dass erstklassige Behandlung eine dauerhafte Selbstverständlichkeit bleibt, zu einem Zeitpunkt, der zu Ihrem Leben passt.

Wie Sie diese Entlastung finanzieren, liegt ebenso in Ihrer Hand. Über den laufenden Beitrag, über eine Sonderzahlung, oder über beides zusammen. Viele nutzen dafür ohnehin vorhandene Mittel: die jährliche Beitragsrückerstattung, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, oder das Kapital aus einem auslaufenden Sparvertrag. Geld, das an anderer Stelle ohnehin frei wird, findet hier eine sinnvolle Bestimmung.
Die Beitragsentlastung Ihrer privaten Krankenversicherung ist damit ein wesentlicher Baustein Ihrer individuellen Altersvorsorge, kein isolierter Zusatztarif. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihren Schutz für die Zukunft optimal vervollständigen, für einen Ruhestand nach Ihren Vorstellungen.

So könnte Ihre Beitragsentwicklung aussehen

Eine schematische Darstellung, wie sich der Beitrag in drei Phasen verändert: durch den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags und durch die Wirkung der Beitragsentlastungskomponente BB.

Bis 59 Jahre

Regulärer Beitrag inklusive gesetzlichem Zuschlag

Ab 60 Jahren

Gesetzlicher Zuschlag entfällt

Ab 65 Jahren

Wirkung der Beitragsentlastungskomponente BB

Schematische Darstellung ohne konkrete Beträge. Das tatsächliche Einsparpotenzial hängt von Eintrittsalter, gewähltem Tarif und der Höhe der vereinbarten Ermäßigung ab, siehe die Praxisbeispiele oben.

Praxisbeispiele zur Beitragsentlastung

Drei reale Rechenbeispiele zeigen das Einsparpotenzial im Ruhestand.

Selbstständig

Mann, 49 Jahre

Standard heute492,95 €
Mit BB-Baustein568,80 €

272,61 € ab 65 Jahren

statt 447,12 € ohne BB-Baustein

Angestellt

Frau, 60 Jahre

Standard heute953,37 €
Mit BB-Baustein1.429,74 €

573,76 € ab 65 Jahren

statt 953,37 € ohne BB-Baustein

Angestellt

Mann, 47 Jahre

Standard heute516,99 €
Mit BB-Baustein656,58 €

36,20 € ab 65 Jahren

statt 465,83 € ohne BB-Baustein

Die Beispiele stellen den reinen Krankenversicherungstarif (KV) dar. Gesetzliche Zuschläge (gZ) entfallen vereinbarungsgemäß ab Alter 60. Zum tatsächlichen Gesamtbeitrag kommen im Ruhestand die Pflegepflichtversicherung sowie eventuell individuell gewählte Zusatztarife (z. B. Einbettzimmer, Kurtarife oder Pflegezusatz) hinzu. Bei Angestellten beteiligen sich Arbeitgeber und Finanzamt oft erheblich an den Beiträgen. Beitragsanpassungen im Grundtarif sind nicht vorhersehbar und deshalb in den Beispielen nicht berücksichtigt.

Eine gute Entscheidung braucht Verständnis

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Häufig gestellte Fragen zur Beitragsentlastung (FAQ)

Warum Beitragsentlastung?

Im Ruhestand entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Die BB-Komponente der Continentale senkt Ihre Beiträge aktiv ab dem Renteneintritt.

Individuelle Steuerung

Sie bestimmen die Höhe der Entlastung selbst, durch laufende Beiträge, Einmalzahlungen oder die gezielte Umwandlung Ihrer Beitragsrückerstattung.

Ab wann kann ich die Beitragsentlastung abschließen?

Versicherungsfähig sind Sie ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 21 werden. Gegen laufenden Beitrag lässt sich die BB-Komponente bis zu einem Eintrittsalter von 64 Jahren vereinbaren, danach nur noch gegen Sonderzahlungen.

Wie funktionieren Sonderzahlungen?

Sonderzahlungen sind ab 100 Euro möglich, bis zu viermal pro Kalenderjahr und Person. Insgesamt dürfen sie das Dreifache Ihres Jahresbeitrags im jeweiligen Tarif nicht übersteigen.

Sicherheit & Widerruf

Volle Kontrolle: Einer Umwandlung von Rückerstattungen in den BB-Baustein können Sie für die Zukunft jederzeit widersprechen.

Steuern & Arbeitgeber

Der BB-Baustein ist steuerlich absetzbar. Sind Sie angestellt, kann sich auch Ihr Arbeitgeber mit einem Zuschuss daran beteiligen.

Continentale Beitragsentlastung BB

Erstklassige Versorgung, auch wenn der Beitrag sinkt

  • Frei wählbarer Beginn der Ermäßigung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr
  • Früherer Start bereits bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente möglich
  • Steuerlich absetzbar und bei Angestellten arbeitgeberzuschussfähig

Vertrauen das bleibt.
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