Beitragsentlastung PKV

Continentale Versicherung Andreas Richter-Kaaden

Eine Beitragserhöhung ist kein Grund, die PKV zu verlassen: Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihren Beitrag im Ruhestand mit der Beitragsentlastung der Continentale senken.

Continentale Richter-Kaaden

Warum Beitragsentlastung für Privatversicherte heute entscheidend ist


Ihre Entscheidung für die private Krankenversicherung der Continentale war eine Entscheidung für das Leben. Wer sich diesen Schutz sichert, tut dies aus einem klaren Selbstverständnis heraus. Denn medizinische Qualität ist für Sie kein Verhandlungsgegenstand.

Was Sie damals vereinbart haben, gilt heute unverändert. Das bedeutet: Garantierter Zugriff auf medizinische Profis und Termine ohne lange Wartezeiten. Vor allem dann, wenn es wirklich darauf ankommt.

Dieses Versprechen ist über die Jahre konsequent mitgewachsen. Während sich die Medizin rasant weiterentwickelt hat, ist Ihr Status bei der Continentale stabil geblieben. Es ist die Gewissheit, medizinisch immer in der ersten Reihe zu stehen. Betrachten Sie die beste Versorgung einfach als gesetzt.

Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif der Continentale?


Den gewohnten Standard auch im Alter abzusichern, ist vergleichbar mit Ihrem generellen Anspruch auf das Beste: Es ist Ihr bewusster Entschluss für Qualität. Sie entscheiden sich nicht aus einer Notwendigkeit heraus, sondern aus dem Willen, Ihre exzellente medizinische Versorgung von morgen bereits heute abzusichern.

Mit der Beitragsentlastung wählen Sie die Option, die Ihren Schutz für später vervollständigt. Sie senken damit Ihren eigenen Beitrag im Ruhestand massiv. Regulär beginnt diese Entlastung mit dem Kalenderjahr, in dem Sie 65 werden, auf Antrag lässt sich der Zeitpunkt aber auch vorziehen oder hinausschieben, zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr, bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente sogar noch früher. So stellen Sie sicher, dass erstklassige Behandlung eine dauerhafte Selbstverständlichkeit bleibt, zu einem Zeitpunkt, der zu Ihrem Leben passt.

Wie Sie diese Entlastung finanzieren, liegt ebenso in Ihrer Hand. Über den laufenden Beitrag, über eine Sonderzahlung, oder über beides zusammen. Viele nutzen dafür ohnehin vorhandene Mittel: die jährliche Beitragsrückerstattung, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, oder das Kapital aus einem auslaufenden Sparvertrag. Geld, das an anderer Stelle ohnehin frei wird, findet hier eine sinnvolle Bestimmung.
Die Beitragsentlastung Ihrer privaten Krankenversicherung ist damit ein wesentlicher Baustein Ihrer individuellen Altersvorsorge, kein isolierter Zusatztarif. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihren Schutz für die Zukunft optimal vervollständigen, für einen Ruhestand nach Ihren Vorstellungen.

So könnte Ihre Beitragsentwicklung aussehen

Eine schematische Darstellung, wie sich der Beitrag in drei Phasen verändert: durch den Wegfall des gesetzlichen Zuschlags und durch die Wirkung der Beitragsentlastungskomponente BB.

Bis 59 Jahre

Regulärer Beitrag inklusive gesetzlichem Zuschlag

Ab 60 Jahren

Gesetzlicher Zuschlag entfällt

Ab 65 Jahren

Wirkung der Beitragsentlastungskomponente BB

Schematische Darstellung ohne konkrete Beträge. Das tatsächliche Einsparpotenzial hängt von Eintrittsalter, gewähltem Tarif und der Höhe der vereinbarten Ermäßigung ab, siehe die Praxisbeispiele oben.

Praxisbeispiele zur Beitragsentlastung

Drei reale Rechenbeispiele zeigen das Einsparpotenzial im Ruhestand.

Selbstständig

Mann, 49 Jahre

Standard heute492,95 €
Mit BB-Baustein568,80 €

272,61 € ab 65 Jahren

statt 447,12 € ohne BB-Baustein

Angestellt

Frau, 60 Jahre

Standard heute953,37 €
Mit BB-Baustein1.429,74 €

573,76 € ab 65 Jahren

statt 953,37 € ohne BB-Baustein

Angestellt

Mann, 47 Jahre

Standard heute516,99 €
Mit BB-Baustein656,58 €

36,20 € ab 65 Jahren

statt 465,83 € ohne BB-Baustein

Die Beispiele stellen den reinen Krankenversicherungstarif (KV) dar. Gesetzliche Zuschläge (gZ) entfallen vereinbarungsgemäß ab Alter 60. Zum tatsächlichen Gesamtbeitrag kommen im Ruhestand die Pflegepflichtversicherung sowie eventuell individuell gewählte Zusatztarife (z. B. Einbettzimmer, Kurtarife oder Pflegezusatz) hinzu. Bei Angestellten beteiligen sich Arbeitgeber und Finanzamt oft erheblich an den Beiträgen. Beitragsanpassungen im Grundtarif sind nicht vorhersehbar und deshalb in den Beispielen nicht berücksichtigt.

Porträtfoto von Andreas Richter-Kaaden, Fairsicherungsvertreter® aus Berlin

Ihr Ansprechpartner und Autor dieser Seite

Andreas Richter-Kaaden

Fairsicherungsvertreter® aus Leidenschaft seit 1999

Seit 1999 begleite ich Privatpersonen und Familien, aber auch Selbstständige und Unternehmer bei ihrer Vorsorge und Absicherung. Ich erkläre Ihnen offen, was ein Vertrag leistet und was nicht, und zeige Ihnen, welche Risiken Ihre Existenz wirklich bedrohen. Die Entscheidung treffen Sie. Was Ihnen wichtig ist, nehme ich ernst. Und im Ernstfall können Sie sich auf mich verlassen. Genau dafür steht das F in Fairsicherungsvertreter®.

Persönlich oder digital. Sie entscheiden, ich richte mich nach Ihnen.

Mein Büro in Berlin-Adlershof: Montag bis Freitag von 8:30 bis 15 Uhr und gern auch nach Vereinbarung

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Häufig gestellte Fragen zur Beitragsentlastung (FAQ)

Warum steigen die Beiträge in der PKV?

Ihr Versicherer vergleicht jedes Jahr, was er tatsächlich für Leistungen ausgibt, mit dem, was er kalkuliert hat. Weichen die Ausgaben um 10 Prozent oder mehr ab, muss er neu rechnen, bei der Lebenserwartung schon ab einer Abweichung von mehr als 5 Prozent. Weil das nur in Sprüngen geschieht, kommen Erhöhungen oft nach mehreren ruhigen Jahren auf einmal. Jede Anpassung muss ein unabhängiger Treuhänder freigeben.

Was ist der gesetzliche Zuschlag in der PKV?

Als Vollversicherter zahlen Sie einen Zuschlag von 10 Prozent auf Ihren Beitrag, vom 22. Lebensjahr bis zu dem Jahr, in dem Sie 60 werden. Das Geld fließt in Ihre Alterungsrückstellung. Ab 65 wird es eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu verhindern oder zu begrenzen, ab 80 senkt es Ihren Beitrag. Die Beitragsentlastung der Continentale kommt zu diesem Schutz noch hinzu.

Wie funktioniert die Beitragsentlastung der Continentale?

Im Ruhestand fällt der Zuschuss Ihres Arbeitgebers weg, und Sie zahlen Ihren Beitrag allein. Mit der Beitragsentlastung sorgen Sie schon heute dafür vor. Ab dem Beginn, den Sie zwischen 60 und 70 frei wählen, sinkt Ihr Beitrag um den vereinbarten Betrag. Wie hoch die Entlastung wird, bestimmen Sie selbst: über laufende Beiträge, Einmalzahlungen oder indem Sie Ihre Beitragsrückerstattung umwandeln.

Ab wann und wie kann ich einzahlen?

Abschließen können Sie die Beitragsentlastung ab dem Kalenderjahr, in dem Sie 21 werden. Laufende Beiträge sind bis zu einem Eintrittsalter von 64 Jahren möglich, danach nur noch Sonderzahlungen. Diese gehen ab 100 € und bis zu viermal im Jahr, insgesamt höchstens bis zum Dreifachen Ihres Jahresbeitrags. Der Umwandlung Ihrer Beitragsrückerstattung können Sie jederzeit für die Zukunft widersprechen.

Ist die Beitragsentlastung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Sind Sie angestellt, kann sich Ihr Arbeitgeber außerdem mit einem Zuschuss beteiligen. So sorgen Sie für den Ruhestand vor, solange Sie noch Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber bekommen.

Was kann ich bei einer Beitragserhöhung tun?

Kündigen Sie nicht vorschnell. Bei einem neuen Versicherer brauchen Sie eine neue Gesundheitsprüfung und nehmen Ihre Alterungsrückstellungen nur teilweise mit. Besser ist meist der Wechsel in einen anderen Tarif Ihres Versicherers, denn dabei bleiben Ihre Rückstellungen erhalten. Auch ein höherer Selbstbehalt oder die Beitragsentlastung können helfen. Welcher Weg in Ihrer privaten Krankenversicherung zu Ihnen passt, prüfe ich gern gemeinsam mit Ihnen.

Continentale Beitragsentlastung BB

Erstklassige Versorgung, auch wenn der Beitrag sinkt

  • Frei wählbarer Beginn der Ermäßigung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr
  • Früherer Start bereits bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente möglich
  • Steuerlich absetzbar und bei Angestellten arbeitgeberzuschussfähig
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Continentale Versicherung a.G.

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