Wohngebäudeversicherung(opens in new tab)
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Wohngebäudeversicherung im Überblick
Was abgesichert ist, warum Vorbeugen sich doppelt lohnt und womit sich Ihr Beitrag senken lässt.
Mein Versprechen an Sie: In Ihrem Haus stecken Jahre Ihrer Arbeit – das rechne ich nicht nebenbei in einer Maske durch. Ich frage lieber einmal zu viel nach dem ausgebauten Dachboden oder dem Wintergarten, als dass Sie im Schadenfall auf der Hälfte der Rechnung sitzen bleiben, weil irgendwo ein Häkchen gefehlt hat.
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Was Ihre Wohngebäudeversicherung absichert
Versichert ist Ihr Wohngebäude mit allem, was fest damit verbunden ist: vom Dach über die Heizungsanlage bis zu Bodenbelägen und sanitären Einrichtungen. Garagen, Carports und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück gehören ebenso dazu wie Ihre Photovoltaikanlage. Die Grunddeckung umfasst Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck fallen dagegen unter den Elementarschutz, der ausdrücklich vereinbart sein muss.
Grunddeckung -
Vorbeugen schützt Haus und Beitrag
Vorbeugen wirkt doppelt. Der offensichtliche Teil: Ein Schaden, der gar nicht erst entsteht, kostet weder Nerven noch Selbstbeteiligung. Der weniger offensichtliche: Jeder gemeldete Schaden zählt. Er kostet den Nachlass für Schadenfreiheit, und nach einer Regulierung darf ein Versicherer den Vertrag nach Paragraf 92 Versicherungsvertragsgesetz sogar kündigen. Wer sein Haus technisch und mechanisch sichert, schützt deshalb nicht nur die Bausubstanz, sondern auch seinen Beitrag.
§ 92 VVG -
Womit sich Ihr Beitrag senken lässt
Bei einem Neubau ist das Schadenrisiko deutlich geringer als bei einem Altbau, deshalb sind bis zu 35 Prozent Neubau-Nachlass möglich. Wer versichert ist und schadenfrei bleibt, sichert sich bis zu 17,5 Prozent Rabatt für seine Schadenfreiheit. Ein niedriger Beitrag nützt allerdings wenig, wenn die Versicherungssumme zu knapp bemessen ist: Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Leistung anteilig. Wie hoch die Summe sein muss, ermitteln Sie mit dem Wert-1914-Rechner auf der Seite zu den Indexwerten.
Nachlässe
Diese Gefahren sind grundsätzlich versichert
Feuer, Elementar und Leitungswasser – und was gilt, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben.
Die Naturgefahren sollten Sie in Ihrem Versicherungsschutz erweitern.
Lesen Sie dazu die Empfehlung des Gesamtverband der Versicherer.(opens in new tab)
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Feuer, Blitzschlag und Explosion
Zu den Feuergefahren zählen Brand, Blitzschlag und Explosion, dazu Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Mitversichert ist auch die Haustechnik, die heute fest zum Gebäude gehört: Wärmepumpe, Wallbox und Photovoltaikanlage. Neben dem eigentlichen Gebäudeschaden trägt die Versicherung die Folgekosten: Aufräumen, Abbruch und Abtransport ebenso wie Ihre Unterbringung, solange das Haus unbewohnbar ist.
Grunddeckung -
Elementarschäden: Starkregen, Rückstau, Hochwasser
Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen fallen unter den Elementarschutz. Dieser Baustein ist nicht automatisch Teil des Vertrags, er muss ausdrücklich vereinbart werden. Starkregen ist dabei das unterschätzte Risiko: Er kann jedes Grundstück treffen, auch weit entfernt von jedem Gewässer. Für Rückstauschäden gilt in der Regel die Auflage, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden sein muss.
Zusatzbaustein -
Leitungswasser, Rohrbruch und Leckortung
Leitungswasser ist die häufigste Schadenursache am Wohngebäude. Versichert sind Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück, Nässeschäden an Wänden, Decken und Böden sowie Frostschäden an Heizkörpern und Armaturen. Übernommen werden auch die Leckortung und die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Wichtig bleibt Ihre Obliegenheit: bei längerer Abwesenheit das Wasser absperren und die Heizung im Winter kontrollieren.
Häufigste Ursache -
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
Nach Paragraf 81 Versicherungsvertragsgesetz darf ein Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Auf diesen Einwand wird verzichtet, die Leistung wird also nicht gekürzt. Nicht davon erfasst ist Vorsatz: Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, hat in keinem Vertrag Versicherungsschutz.
§ 81 VVG
Beitragsanpassung erhalten? Schutz prüfen
Geben Sie die Versicherungssumme aus Ihrem aktuellen Schreiben oder Ihrer Police ein.
Durch die stark gestiegenen Baupreise reicht eine früher richtige Summe heute oft nicht mehr aus, um Ihr Haus im gleichen Standard wieder aufzubauen. Wir gleichen Ihren Schutz ab und starten bei Bedarf eine anerkannte Wertermittlung.
Schäden am Wohngebäude vorbeugen
Einbruchschutz, Wassermelder und die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland. (opens in new tab)
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Einbruch: Gebäudeschaden oder Hausrat?
Bei einem Einbruch treffen zwei Verträge aufeinander. Alles, was fest zum Haus gehört, ist Sache der Wohngebäudeversicherung: die aufgebrochene Haustür, das zerstörte Fenster, beschädigte Rollläden, Schlösser und Beschläge. Was die Täter mitnehmen, ersetzt dagegen die Hausratversicherung. Wer nur eine der beiden Policen hat, bleibt auf dem anderen Teil des Schadens sitzen.
Zwei Verträge -
Mechanischer Einbruchschutz an Fenstern und Türen
Die meisten Einbruchversuche scheitern an der Mechanik, nicht an der Elektronik. Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe, Querriegelschlösser und geprüfte Beschläge nach DIN EN 1627 kosten Zeit, und wer nach wenigen Minuten nicht drin ist, bricht meist ab. Die Polizei berät dazu kostenlos und herstellerneutral, in Berlin beim Landeskriminalamt. Elektronik ergänzt diesen Schutz sinnvoll, ersetzt ihn aber nicht.
DIN EN 1627 -
Wassermelder und automatische Absperrung
Leitungswasser verursacht am Wohngebäude die meisten Schäden, und fast jeder davon beginnt klein. Ein Wassermelder für wenige Euro liegt dort, wo Wasser zuerst ankommt: unter der Spülmaschine, hinter der Waschmaschine, am Boiler und im Heizungsraum. Systeme mit automatischer Absperrung gehen weiter und schließen die Hauptleitung selbst, wenn ungewöhnlich lange Wasser fließt. Das hilft vor allem, wenn niemand zu Hause ist.
§ 82 VVG -
Rauchwarnmelder: Pflicht auch im Altbau
Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht, auch in Bestandsgebäuden. In Berlin gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2021 für alle Wohnungen. Vorgeschrieben sind Melder in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Vernetzte Melder lösen im ganzen Haus gleichzeitig aus, was nachts den entscheidenden Unterschied macht.
Pflicht seit 2021
Eine gute Entscheidung braucht Verständnis
Lassen Sie uns darüber sprechen.
Continentale Wohngebäudeversicherung
Rundum abgesichert, mit Beitrag im Griff
- Grunddeckung aus Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, Elementarschutz optional erweiterbar
- Bis zu 35 % Neubau-Nachlass, bis zu 17,5 % Rabatt für Schadenfreiheit
- Unterversicherungs-Check prüft, ob Ihre Summe noch zum heutigen Wiederaufbauwert passt
Continentale Versicherung a.G.
Andreas Richter-Kaaden
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