Wohngebäudeversicherung(opens in new tab)
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Wohngebäudeversicherung im Überblick
Was abgesichert ist, warum Vorbeugen sich doppelt lohnt und womit sich Ihr Beitrag senken lässt.
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Versichert ist Ihr Wohngebäude mit allem, was fest damit verbunden ist: vom Dach über die Heizungsanlage bis zu Bodenbelägen und sanitären Einrichtungen. Garagen, Carports und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück gehören ebenso dazu wie Ihre Photovoltaikanlage. Die Grunddeckung umfasst Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck fallen dagegen unter den Elementarschutz, der ausdrücklich vereinbart sein muss.
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Vorbeugen wirkt doppelt. Der offensichtliche Teil: Ein Schaden, der gar nicht erst entsteht, kostet weder Nerven noch Selbstbeteiligung. Der weniger offensichtliche: Jeder gemeldete Schaden zählt. Er kostet den Nachlass für Schadenfreiheit, und nach einer Regulierung darf ein Versicherer den Vertrag nach Paragraf 92 Versicherungsvertragsgesetz sogar kündigen. Wer sein Haus technisch und mechanisch sichert, schützt deshalb nicht nur die Bausubstanz, sondern auch seinen Beitrag. Welche Maßnahmen sich wirklich lohnen, steht auf dieser Seite im Abschnitt zur Prävention.
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Bei einem Neubau ist das Schadenrisiko deutlich geringer als bei einem Altbau, deshalb sind bis zu 35 Prozent Neubau-Nachlass möglich. Wer versichert ist und schadenfrei bleibt, sichert sich bis zu 17,5 Prozent Rabatt für seine Schadenfreiheit. Ein niedriger Beitrag nützt allerdings wenig, wenn die Versicherungssumme zu knapp bemessen ist: Bei Unterversicherung kürzt der Versicherer die Leistung anteilig. Wie hoch die Summe sein muss, damit Ihnen im Schadenfall der komplette Wiederaufbau finanziert wird, ermitteln Sie mit dem Wert-1914-Rechner auf der Seite zu den Indexwerten.
Mein Versprechen an Sie: In Ihrem Haus stecken Jahre Ihrer Arbeit – das rechne ich nicht nebenbei in einer Maske durch. Ich frage lieber einmal zu viel nach dem ausgebauten Dachboden oder dem Wintergarten, als dass Sie im Schadenfall auf der Hälfte der Rechnung sitzen bleiben, weil irgendwo ein Häkchen gefehlt hat.
Diese Gefahren sind versichert
Feuer, Elementar und Leitungswasser – und was gilt, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben.
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Zu den Feuergefahren zählen Brand, Blitzschlag und Explosion, dazu Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Mitversichert ist auch die Haustechnik, die heute fest zum Gebäude gehört: Wärmepumpe, Wallbox und Photovoltaikanlage. Neben dem eigentlichen Gebäudeschaden trägt die Versicherung die Folgekosten, die im Ernstfall oft den größeren Posten ausmachen: Aufräumen, Abbruch und Abtransport ebenso wie Ihre Unterbringung, solange das Haus unbewohnbar ist.
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Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen fallen unter den Elementarschutz. Dieser Baustein ist nicht automatisch Teil des Vertrags, er muss ausdrücklich vereinbart werden. Starkregen ist dabei das unterschätzte Risiko: Er kann jedes Grundstück treffen, auch weit entfernt von jedem Gewässer. Für Rückstauschäden gilt in der Regel die Auflage, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden sein muss.
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Leitungswasser ist die häufigste Schadenursache am Wohngebäude. Versichert sind Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück, Nässeschäden an Wänden, Decken und Böden sowie Frostschäden an Heizkörpern und Armaturen. Übernommen werden auch die Leckortung, also das Aufspüren der undichten Stelle, und die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Wichtig bleibt Ihre Obliegenheit: bei längerer Abwesenheit das Wasser absperren und die Heizung im Winter kontrollieren.
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Nach Paragraf 81 Versicherungsvertragsgesetz darf ein Versicherer die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Die brennende Kerze im leeren Zimmer kann so schnell den halben Schadenbetrag kosten. Auf diesen Einwand wird verzichtet, die Leistung wird also nicht gekürzt. Nicht davon erfasst ist Vorsatz: Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, hat in keinem Vertrag Versicherungsschutz.
Versicherungssumme prüfen
Ob Wert 1914 aus dem Versicherungsschein oder feste Summe in Euro aus Ihrem Anpassungsschreiben – beides lässt sich hier abgleichen.
Was ist der Wert 1914?
Der Wert 1914 ist die Versicherungssumme Ihres Gebäudes, ausgedrückt in Mark des Jahres 1914. Er bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert – angepasst wird stattdessen jedes Jahr der sogenannte gleitende Neuwertfaktor. Für 2026 beträgt er 27,8.
Ihr Wert 1914 multipliziert mit diesem Faktor ergibt den heutigen Wiederaufbauwert. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass Ihr Gebäude auch bei steigenden Baupreisen zum vollen Neuwert versichert bleibt und im Schadenfall keine Unterversicherung droht. Weicht der hinterlegte Wert 1914 allerdings von der Realität ab – etwa nach einem Anbau oder einer energetischen Sanierung –, hilft auch die jährliche Anpassung nicht weiter.
Warum eine feste Summe in Euro riskant ist
Eine Versicherungssumme, die als fester Eurobetrag im Vertrag steht, wächst nicht automatisch mit den Baupreisen mit. Was vor zehn Jahren für den kompletten Wiederaufbau gereicht hat, deckt heute je nach Region oft nur noch einen Teil davon ab. Genau daraus entsteht Unterversicherung, meist unbemerkt.
Die Folge steht in Paragraf 75 Versicherungsvertragsgesetz: Die Entschädigung wird in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert steht. Deckt Ihre Summe nur 70 Prozent des Wiederaufbauwerts, bekommen Sie auch bei einem kleinen Schaden nur 70 Prozent ersetzt – nicht erst beim Totalschaden.
Schäden am Wohngebäude vorbeugen
Einbruchschutz, Wassermelder und die Rauchwarnmelderpflicht in Berlin.
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Bei einem Einbruch treffen zwei Verträge aufeinander. Alles, was fest zum Haus gehört, ist Sache der Wohngebäudeversicherung: die aufgebrochene Haustür, das zerstörte Fenster, beschädigte Rollläden, Schlösser und Beschläge. Was die Täter mitnehmen, also Elektronik, Schmuck oder Bargeld, ersetzt dagegen die Hausratversicherung. Diese Trennung fällt den meisten erst im Schadenfall auf. Wer nur eine der beiden Policen hat, bleibt auf dem anderen Teil des Schadens sitzen.
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Die meisten Einbruchversuche scheitern an der Mechanik, nicht an der Elektronik. Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe, Querriegelschlösser und geprüfte Beschläge nach DIN EN 1627 kosten Zeit, und wer nach wenigen Minuten nicht drin ist, bricht meist ab. Die Polizei berät dazu kostenlos und herstellerneutral in ihren Beratungsstellen, in Berlin beim Landeskriminalamt. Elektronik ergänzt diesen Schutz sinnvoll, ersetzt ihn aber nicht: Ein Alarm meldet den Einbruch, ein guter Beschlag verhindert ihn.
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Leitungswasser verursacht am Wohngebäude die meisten Schäden, und fast jeder davon beginnt klein. Ein Wassermelder für wenige Euro liegt dort, wo Wasser zuerst ankommt: unter der Spülmaschine, hinter der Waschmaschine, am Boiler und im Heizungsraum. Systeme mit automatischer Absperrung gehen weiter und schließen die Hauptleitung selbst, wenn ungewöhnlich lange Wasser fließt. Das hilft vor allem, wenn niemand zu Hause ist. Die Pflicht, einen Schaden klein zu halten, liegt nach Paragraf 82 Versicherungsvertragsgesetz beim Versicherungsnehmer, und genau dabei hilft die Technik.
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Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht, auch in Bestandsgebäuden. In Berlin gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2021 für alle Wohnungen. Vorgeschrieben sind Melder in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer verantwortlich, für die Betriebsbereitschaft je nach Landesbauordnung der Eigentümer oder der unmittelbare Besitzer der Wohnung. Vernetzte Melder lösen im ganzen Haus gleichzeitig aus, was nachts den entscheidenden Unterschied macht.
Eine gute Entscheidung braucht Verständnis
Lassen Sie uns darüber sprechen.
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