Indexwert zur Wohngebäudeversicherung
Der GDV gibt allen Versicherungsunternehmen die neuen Indexwerte für die Verbundene Wohngebäudeversicherung bekannt.
Diese Werte wirken sich auf Ihre Versicherungsprämie aus.
Für 2023 gelten folgende Werte:
- Der Anpassungsfaktor (VGB* 2006, 2008, 2012, 2014, 2016, 2021; GDV = VGB* 2000/2010) erhöht sich von 20,97 auf 24,06.
- Der gleitende Neuwertfaktor (VGB* 88, VGB* 2003) erhöht sich von 21,2 auf 24,3.
- Der Prämienfaktor (VGB* 62) erhöht sich von 21,2 auf 24,3.
- Der Baupreisindex Mai 2022 beträgt 1.961,4; für Mai 2021 betrug der Baupreisindex 1.668,2.
- Der mittlere Baupreisindex für 2021 beträgt 1.691,0; für 2020 betrug dieser 1.551,0.
Die betroffenen Faktoren, die von diesen Indices abhängig sind, steigen für das Jahr 2023 um 14,73 %.
Gleitender Neuwert:
Der gleitende Neuwert auf Grundlage des Jahres 1914 ist ein Rechenwert. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung der Versicherungssumme und damit auch des Beitrages geschaffen. Der Anpassungsfaktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilien im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Veränderungen durch die Baupreisentwicklung (Löhne und Materialien).
Der Gleitende Neuwert entspricht dem Betrag ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert. Dazu gehören Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Kann eine Sache wegen Technologiefortschritts in derselben Art und Güte nicht mehr oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand wiederhergestellt werden, umfasst der Gleitende Neuwert auch Aufwendungen für Ersatzgüter. Diese müssen den zu ersetzenden Sachen möglichst nahe kommen.
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