Indexwerte zur Wohngebäude-versicherung
Continentale Versicherung Andreas Richter-Kaaden
Der GDV gibt allen Versicherungsunternehmen die neuen Indexwerte für die Verbundene Wohngebäudeversicherung und gewerbliche Gebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert bekannt. Diese Werte wirken sich im Jahr 2024 auf das Neu- und Änderungsgeschäft und die Bestandsverträge aus.

Für 2024 gelten folgende Indexwerte
Der Anpassungsfaktor erhöht sich von 24,06 auf 25,87
Der gleitende Neuwertfaktor
erhöht sich von 24,3 auf 26,1
Der Prämienfaktor erhöht sich von 24,3 auf 26,1
Der Baupreisindex Mai 2023 beträgt 2.134,5; für Mai 2022 betrug der Baupreisindex 1.961,4
Der mittlere Baupreisindex für 2022 beträgt 1.968,7; für 2021 betrug dieser 1.691,9.

Vergangenheit
Hier finden Sie die Indexwerte von früher
Für 2023 gelten folgende Werte:
- Der Anpassungsfaktor (VGB* 2006, 2008, 2012, 2014, 2016, 2021; GDV = VGB* 2000/2010) erhöht sich von 20,97 auf 24,06.
- Der gleitende Neuwertfaktor (VGB* 88, VGB* 2003) erhöht sich von 21,2 auf 24,3.
- Der Prämienfaktor (VGB* 62) erhöht sich von 21,2 auf 24,3.
- Der Baupreisindex Mai 2022 beträgt 1.961,4; für Mai 2021 betrug der Baupreisindex 1.668,2.
- Der mittlere Baupreisindex für 2021 beträgt 1.691,0; für 2020 betrug dieser 1.551,0.
Die Faktoren, die von diesen Indices abhängig sind, steigen für das Jahr 2023 um 14,73 %.
Für 2022 gelten folgende Indexwerte:
- Der Anpassungsfaktor (VGB* 2006, 2008, 2012, 2014, 2016;
GDV = VGB* 2000/2010) erhöht sich von 19,87 auf 20,97. - Der gleitende Neuwertfaktor (VGB* 88, VGB* 2003)
erhöht sich von auf 20,1 auf 21,2. - Der Prämienfaktor (VGB* 62) erhöht sich von 19,6 auf 21,2.
- Der Baupreisindex Mai 2021 beträgt 1.668,2;
für Mai 2020 betrug der Baupreisindex 1.568,3. - Der mittlere Baupreisindex für 2020 beträgt 1.551,0;
für 2019 betrug der mittlere Baupreisindex 1.527,3.
Für 2021 gelten folgende Indexwerte:
- Der Anpassungsfaktor (VGB* 2006, 2008, 2012, 2014, 2016;
GDV = VGB* 2000/2010) erhöht sich von 19,36 auf 19,87. - Der gleitende Neuwertfaktor (VGB* 88, VGB* 2003)
erhöht sich von 19,6 auf 20,1. - Der Prämienfaktor (VGB* 62) bleibt unverändert bei 19,6.
- Der Baupreisindex Mai 2020 beträgt 1.568,3;
für Mai 2019 betrug der Baupreisindex 1.523,0. - Der mittlere Baupreisindex für 2019 beträgt 1.527,3;
für 2018 betrug der mittlere Baupreisindex 1.464,0.
Für 2020 gelten folgende Indexwerte:
- Der Anpassungsfaktor (VGB* 2006, 2008, 2012, 2014, 2016;
GDV = VGB* 2000/2010) erhöht sich von 18,55 auf 19,36. - Der gleitende Neuwertfaktor (VGB* 88, VGB* 2003)
erhöht sich von 18,8 auf 19,6. - Der Prämienfaktor (VGB* 62) erhöht sich von 18,8 auf 19,6.
- Der Baupreisindex Mai 2019 beträgt 1.523,0;
- für Mai 2018 betrug der Baupreisindex 1.455,0.
- Der mittlere Baupreisindex für 2018 beträgt 1.464,0;
für 2017 betrug der mittlere Baupreisindex 1.402,4.
Für 2019 gelten folgende Indexwerte:
- Der Anpassungsfaktor (VGB* 2006, 2008, 2012, 2014, 2016;
GDV = VGB* 2000/2010) erhöht sich von 17,87 auf 18,55. - Der gleitende Neuwertfaktor (VGB* 88, VGB* 2003)
erhöht sich von 18,1 auf 18,8. - Der Prämienfaktor (VGB* 62) erhöht sich von 18,1 auf 18,8.
- Der Baupreisindex Mai 2018 beträgt 1.454,3;
für Mai 2017 betrug der Baupreisindex 1.396,7. - Der mittlere Baupreisindex für 2017 beträgt 1.400,9;
für 2016 betrug der mittlere Baupreisindex 1.360,4.
Jahr | Veränderung | Anpassungsfaktor |
---|---|---|
2019 | + 3,80 % | 18,55 |
2018 | + 2,78 % | 17,87 |
2017 | + 2,11 % | 17,39 |
2016 | + 1,72 % | 17,03 |
2015 | + 1,76 % | 16,74 |
2014 | + 2,30 % | 16,45 |
2013 | + 2,68 % | 16,08 |
2012 | + 2,29 % | 15,66 |
2011 | + 1,52 % | 15,31 |
2010 | + 1,12 % | 15,08 |
2009 | + 3,32 % | 14,91 |
2008 | + 6,32 % | 14,43 |
2007 | + 1,11 % | 13,57 |
2006 | + 0,55 % | 13,42 |
2005 | + 1,41 % | 13,35 |
2004 | + 0,47 % | 13,16 |
2003 | - 0,06 % | 13,10 |
2002 | 13,11 |
F A Q
Hier finden Sie Erklärungen zur Wohngebäudeversicherung
Der gleitende Neuwert auf Grundlage des Jahres 1914 ist ein Rechenwert. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung der Versicherungssumme und damit auch des Beitrages geschaffen. Der Anpassungsfaktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilien im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Veränderungen durch die Baupreisentwicklung (Löhne und Materialien). Der Gleitende Neuwert entspricht dem Betrag ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert. Dazu gehören Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Kann eine Sache wegen Technologiefortschritts in derselben Art und Güte nicht mehr oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand wiederhergestellt werden, umfasst der Gleitende Neuwert auch Aufwendungen für Ersatzgüter. Diese müssen den zu ersetzenden Sachen möglichst nahe kommen.
Als Versicherungssumme wird der Neuwert des Gebäudes (auch Anbauten) entsprechend der jeweiligen Größe und Ausstattung nach den Preisen des Jahres 1914 gebildet. Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem aktuellen Anpassungsfaktor multipliziert. Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für das Baugewerbe geändert hat.
Der Neuwert entspricht dem Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen.Maßgeblich ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes. Der Neubauwert bemisst sich nach Größe, Ausstattung sowie Ausbau des Gebäudes. Hierzu gehören auch Architektenhonorare, sowie sonstige Konstruktionsund Planungskosten. Bestandteil des Neuwertes sind insoweit auch Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Wiederherstellung der Sachen in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts entweder nicht möglich ist oder nur mit unwirtschaftlichemAufwand möglich wäre. Die Ersatzgüter müssen hierbei den vorhandenen Sachen möglichst nahe kommen.
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes, ermittelt nach A 15.1.2, abzüglich einer Wertminderung
insbesondere durch Alter, Abnutzungsgrad und Gebrauch.
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
Der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt. Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Wenn Ihre Angaben zur Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen und dadurch die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls zu niedrig ist, wird die Entschädigung gemäß A 19.8 VGB 2021 der Continentale in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
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