Altersvorsorgedepot ab 2027
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Die Zukunft der Altersvorsorge startet 2027
- Was passiert mit Ihrem bestehenden Riester-Vertrag?
- Wie viel Rendite möchten Sie, und wie viel Verlust können Sie sich leisten?
- Wie wichtig sind Ihnen Garantien und eine lebenslange Rente?
Drei Wege stehen Ihnen offen
- Riester behalten oder jetzt noch abschließen:
Läuft Ihr Riester-Vertrag bereits, bleibt er unverändert bestehen, mit Zulagen nach bisherigem Recht, denn es gibt weder eine Frist noch einen Zwang zur Umstellung. Haben Sie noch keinen, können Sie bis zum 31. Dezember 2026 einen abschließen, notfalls auch nur mit dem Sockelbeitrag. Ab 2027 entscheiden Sie dann in Ruhe, ob Sie den Beitrag auf die vollen 4 Prozent anheben oder stattdessen ins neue Altersvorsorgedepot wechseln, denn beide Wege bleiben Ihnen offen. - Nur die Förderung umstellen:
Viele Anbieter ermöglichen, den bestehenden Vertrag auf die neuen Bedingungen umzustellen. Sie behalten Ihren Vertrag und wechseln allein die Fördersystematik. Auch dieser Schritt lässt sich nicht rückgängig machen, deshalb sollte er ebenso gut durchgerechnet sein wie ein vollständiger Wechsel. - Riester beenden und ins Altersvorsorgedepot wechseln:
Das angesparte Kapital wird übertragen. Dieser Schritt lässt sich nicht rückgängig machen, deshalb gehört er gerechnet, nicht gefühlt.
Orientierung für Ihre Förderung
Rechnen Sie in einer Minute mit Ihren eigenen Zahlen nach.
Ein Beispiel: Ein Ehepartner, der selbst nicht unmittelbar Riester-berechtigt ist, etwa als Selbstständige/r, sichert sich schon mit 5 € monatlichem Sockelbeitrag die volle Grundzulage von 175 €, unabhängig vom eigenen Einkommen, sofern der unmittelbar berechtigte Partner seinen vollen Mindesteigenbeitrag einzahlt. Für dieselbe Förderung sind im Altersvorsorgedepot rund 29 € monatlich nötig, unabhängig vom Partnerstatus.
Alle Förderparameter im Detail
| Merkmal | Riester-Rente (bisher) | Altersvorsorgedepot (neu) |
|---|---|---|
| Grundförderung | 175 € Grundzulage jährlich | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf die weiteren 1.440 € – maximal 540 € jährlich |
| Kinderzulage | 185 € je Kind (Geburt vor 2008), 300 € je Kind (Geburt ab 2008) | 300 € je kindergeldberechtigtem Kind, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Geförderter Höchstbeitrag | 2.100 € jährlich inklusive Zulagen | 1.800 € Eigenbeitrag jährlich |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 € Sockelbeitrag (unmittelbar Berechtigte). Mittelbar Berechtigte zahlen unabhängig vom Einkommen nur den Sockelbetrag von 60 €. Wer weniger einzahlt, dem wird die Zulage anteilig gekürzt. | Kein Mindestbeitrag – gefördert wird ab dem ersten Euro. Eine anteilige Kürzung der Zulage gibt es nicht. |
Hinweise zur Steuerberechnung & Methodik
Die Berechnungen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben des Einkommensteuerrechts und vereinfachen dabei bewusst, um Ihnen eine schnelle, verständliche Orientierung zu geben.
Ermittlung des Einkommens: Als Basis dient das von Ihnen angegebene Bruttoeinkommen. Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere individuelle Abzüge werden in dieser ersten Orientierung nicht berücksichtigt, Ihr tatsächlich zu versteuerndes Einkommen kann davon abweichen.
Zulage und Steuervorteil: Der Rechner zeigt Ihnen die staatliche Zulage sowie einen zusätzlichen, vereinfacht ermittelten Steuervorteil oberhalb der Zulage. Die genaue Günstigerprüfung, ob für Sie der Sonderausgabenabzug oder die reine Zulage vorteilhafter ist, nimmt im Rahmen Ihrer Steuererklärung das Finanzamt vor.
Details zu Kinderzulagen & Berücksichtigung
Kindergeldberechtigte Kinder fließen mit den gesetzlichen Förderbeträgen in die Gegenüberstellung ein. Im Rechner erfolgt die Zuordnung strukturiert über Ihre Eingaben.
Bitte beachten Sie, dass es bei Kindern, die vor einem bestimmten Stichtag geboren wurden, in der Praxis zu abweichenden Förderstaffeln kommen kann. Dieser Rechner arbeitet mit einheitlichen Standardwerten, um Ihnen eine schnelle, transparente und übersichtliche Orientierung zu bieten.
Was Sie zur Umstellung wissen sollten
Kein Pauschalurteil: Ob sich das bestehende Modell oder die neue Förderstruktur besser rechnet, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Steuer- und Einkommenssituation ab.
Kein Zeitdruck: Ein sofortiger Handlungsdruck oder feste Fristen zur Umstellung bestehen nicht. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Nur wer sich die alte Förderwelt neu sichern möchte, muss bis zum 31. Dezember 2026 abschließen – danach gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr.
Stand der Umsetzung: Das Altersvorsorgereformgesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten. Der Start des Depots ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen; die nötige Rechtsverordnung steht noch aus, der Termin kann sich also verschieben.
Einbahnstraße: Wer sein Kapital in ein Altersvorsorgedepot überträgt, kann diesen Schritt nicht rückgängig machen.
Hinweis: Die Werte dieses Rechners dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine detaillierte Steuerberatung.
Planen Sie Veränderungen? Sprechen Sie uns gerne an, um die Weichen für Ihre Altersvorsorge optimal zu stellen.
Persönliche Begleitung zur Altersvorsorge-Reform
Sie wollen nicht warten, sondern direkt persönlich sprechen?
Direkt Termin vereinbaren (öffnet in neuem Tab)Garantie und lebenslange Rente: was das Depot wirklich bietet
Viele Anbieter werben mit dem neuen Standarddepot, dem gesetzlichen Basisprodukt mit höchstens 1 Prozent Kosten im Jahr. Was dabei oft untergeht: Weil dieses Standarddepot bewusst schlank gehalten ist, gibt es nur zwei vom Anbieter fest vorgegebene Fonds, keine individuelle Auswahl, keine Beratung, und vor allem keine Garantie. Wer dagegen mehr Auswahl möchte, findet das im flexiblen Altersvorsorgedepot.
Ihr Geld im Depot ist zwar vor einer Pleite des Anbieters geschützt, nicht aber vor Kursverlusten, das ist ein wichtiger Unterschied. Denn eine Rente, die wirklich nie endet, kann am Ende nur ein Versicherer zahlen, kein reiner Online-Broker allein. Deshalb zeigen Ihnen manche Rechner heute schon eine monatliche Rente an, obwohl noch gar nicht feststeht, ob daraus wirklich eine lebenslange Zahlung wird oder nur ein Auszahlplan, der irgendwann aufgebraucht ist.
Sie kennen jetzt Ihre Zahlen aus dem Vergleich oben, und Sie wissen, worauf es bei Garantie und Rente wirklich ankommt. Was für Sie persönlich der richtige Weg ist, klären wir am besten im Gespräch.
Eine gute Entscheidung braucht Verständnis
Lassen Sie uns darüber sprechen.
Montag bis Freitag von 8:30 bis 15 Uhr und gern auch nach Vereinbarung
Häufige Fragen zum neuen Altersvorsorgedepot
Was bringt Ihnen das neue Altersvorsorgereformgesetz?
Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) gestaltet Ihre private Vorsorge grundlegend neu. Es löst die bisherige Riester-Rente ab und schafft eine flexiblere Vorsorgewelt, die sich an Ihre Lebensphase anpasst.
Wie sieht die neue Produktlandschaft aus?
Sie haben künftig die Wahl: Das neue Standardprodukt ist ein Fondsdepot, dessen Effektivkosten 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten dürfen. Daneben gibt es das flexible Altersvorsorge-Depot ohne Kostenobergrenze sowie Garantieprodukte mit wählbarer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent.
Wie funktionieren Förderung und Kinderzulage?
Die Förderung erfolgt künftig gestaffelt: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Ihres Jahresbeitrags, danach 25 Prozent bis zu einer Grenze von 1.800 Euro. Damit sind bis zu 540 Euro Grundförderung im Jahr möglich. Für Kinder kommt je Kind eine Zulage von 100 Prozent auf die ersten 300 Euro Jahresbeitrag hinzu, wovon Familien spürbar profitieren.
Was passiert mit Ihren bestehenden Verträgen?
Bestehende Verträge laufen sicher und unverändert weiter – es gibt keine automatische Kündigung. Sie können Ihren Vertrag freiwillig auf die neue Fördersystematik umstellen. Davon zu unterscheiden ist der Kapitalübertrag in ein Altersvorsorgedepot: Wird das angesparte Guthaben übertragen, lässt sich dieser Schritt nicht mehr rückgängig machen.
Vorsorge-Check: Altersvorsorgedepot ab 2027
Vier Wege, eine gut informierte Entscheidung
- Vergleichsrechner: Riester versus neues Altersvorsorgedepot in einer Minute
- Vier Wege offen, unverändert weiterlaufen lassen, Förderung umstellen, wechseln oder jetzt noch Riester abschließen
- Neue Riester-Verträge nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich
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