Altersvorsorgedepot ab 2027(opens in new tab)


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Continentale Richter-Kaaden

Die Zukunft der Altersvorsorge startet 2027


Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 bringt grundlegende Veränderungen und neue Chancen für Ihre private Planung. Nutzen Sie den Vorsorge-Check, um sich in wenigen Schritten gut auf die kommenden Möglichkeiten vorzubereiten.

Vier Wege stehen Ihnen offen

  1. Alles so lassen, wie es ist:
    Ihr Riester-Vertrag läuft unverändert weiter, mit Zulagen nach bisherigem Recht. Es gibt weder eine Frist noch einen Zwang zur Umstellung.
  2. Nur die Förderung umstellen:
    Viele Anbieter ermöglichen, den bestehenden Vertrag auf die neuen Bedingungen umzustellen. Sie behalten Ihren Vertrag und wechseln allein die Fördersystematik.
  3. Riester beenden und ins Altersvorsorgedepot wechseln:
    Das angesparte Kapital wird übertragen. Dieser Schritt lässt sich nicht rückgängig machen – deshalb gehört er gerechnet, nicht gefühlt.
  4. Jetzt noch Riester abschließen und später entscheiden:
    Neue Riester-Verträge sind nur nochbis zum 31. Dezember 2026 möglich. Wer sich die alte Förderwelt offenhalten will, muss vorher handeln; ab 2027 gibt es ausschließlich die neuen Produkte.

Orientierung für Ihre Förderung

Jetzt vergleichen: Riester versus neue Förderung – basierend auf Ihren persönlichen Angaben.

Ab 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente. Rechnen Sie in einer Minute nach, wie sich beide Fördersysteme mit Ihren Zahlen auswirken.

Kundendaten (Sie)
Jahre
€/jährl.
€/mtl.

Ein Beispiel: Wer bei Riester 5 € monatlich als Sockelbeitrag einzahlt, erhält die volle Grundzulage von 175 €. Für dieselbe Förderung sind im Altersvorsorgedepot rund 29 € monatlich nötig – knapp das Sechsfache.

Alle Förderparameter im Detail
Angaben nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Der Sonderausgabenabzug und die Günstigerprüfung durch das Finanzamt bleiben erhalten. Der einmalige Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für unter 25-Jährige gilt in beiden Systemen.
Merkmal Riester-Rente (bisher) Altersvorsorgedepot (neu)
Grundförderung 175 € Grundzulage jährlich 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf die weiteren 1.440 € – maximal 540 € jährlich
Kinderzulage 185 € je Kind (Geburt vor 2008), 300 € je Kind (Geburt ab 2008) 300 € je kindergeldberechtigtem Kind, unabhängig vom Geburtsjahr
Geförderter Höchstbeitrag 2.100 € jährlich inklusive Zulagen 1.800 € Eigenbeitrag jährlich
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 € Sockelbeitrag. Wer weniger einzahlt, dem wird die Zulage anteilig gekürzt. Kein Mindestbeitrag – gefördert wird ab dem ersten Euro. Eine anteilige Kürzung der Zulage gibt es nicht.

Was Sie zur Umstellung wissen sollten

  • Kein Pauschalurteil: Ob sich das bestehende Modell oder die neue Förderstruktur besser rechnet, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Steuer- und Einkommenssituation ab.
  • Kein Zeitdruck: Ein sofortiger Handlungsdruck oder feste Fristen zur Umstellung bestehen nicht. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Nur wer sich die alte Förderwelt neu sichern möchte, muss bis zum 31. Dezember 2026 abschließen – danach gibt es keine neuen Riester-Verträge mehr.
  • Stand der Umsetzung: Das Altersvorsorgereformgesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten. Der Start des Depots ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen; die nötige Rechtsverordnung steht noch aus, der Termin kann sich also verschieben.
  • Einbahnstraße: Wer sein Kapital in ein Altersvorsorgedepot überträgt, kann diesen Schritt nicht rückgängig machen.
  • Hinweis: Die Werte dieses Rechners dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine detaillierte Steuerberatung.
  • Planen Sie Veränderungen? Sprechen Sie uns gerne an, um die Weichen für Ihre Altersvorsorge optimal zu stellen.

Die Berechnungen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben des Einkommensteuerrechts. Dabei werden die bisherige Systematik der Riester-Rücklagen und das modernisierte Vorsorgemodell gegenübergestellt.

Ermittlung des Einkommens: Als Basis dient das Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Werbungskosten und ansetzbarer Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen (wie Kranken- und Pflegeversicherung).

Günstigerprüfung: Im Rahmen der Optimierung wird automatisch geprüft, ob der direkte Sonderausgabenabzug oder die reine Zulagenförderung für Sie den größeren finanziellen Vorteil bringt. Der jeweils effizientere Weg fließt in das Ergebnis ein.

Kindergeldberechtigte Kinder fließen mit den gesetzlichen Förderbeträgen in die Gegenüberstellung ein. Im Rechner erfolgt die Zuordnung strukturiert über Ihre Eingaben.

Bitte beachten Sie, dass es bei Kindern, die vor einem bestimmten Stichtag geboren wurden, in der Praxis zu abweichenden Förderstaffeln kommen kann. Dieser Rechner arbeitet mit einheitlichen Standardwerten, um Ihnen eine schnelle, transparente und übersichtliche Orientierung zu bieten.

Förderwechsel anstoßen

Tragen Sie sich unverbindlich ein – ich melde mich, sobald der Förderwechsel aktiv ansteht.
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Häufige Fragen zum neuen Altersvorsorgedepot

Was bringt Ihnen das neue Altersvorsorgereformgesetz?

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) gestaltet Ihre private Vorsorge grundlegend neu. Es löst die bisherige Riester-Rente ab und schafft eine flexiblere Vorsorgewelt, die sich an Ihre Lebensphase anpasst.

Wie sieht die neue Produktlandschaft aus?

Sie haben künftig die Wahl: Das neue Standardprodukt ist ein Fondsdepot, dessen Effektivkosten 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten dürfen. Daneben gibt es das flexible Altersvorsorge-Depot ohne Kostenobergrenze sowie Garantieprodukte mit wählbarer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent.

Wie funktionieren Förderung und Kinderzulage?

Die Förderung erfolgt künftig gestaffelt: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Ihres Jahresbeitrags, danach 25 Prozent bis zu einer Grenze von 1.800 Euro. Damit sind bis zu 540 Euro Grundförderung im Jahr möglich. Für Kinder kommt je Kind eine Zulage von 100 Prozent auf die ersten 300 Euro Jahresbeitrag hinzu, wovon Familien spürbar profitieren.

Was passiert mit Ihren bestehenden Verträgen?

Bestehende Verträge laufen sicher und unverändert weiter – es gibt keine automatische Kündigung. Sie können Ihren Vertrag freiwillig auf die neue Fördersystematik umstellen. Davon zu unterscheiden ist der Kapitalübertrag in ein Altersvorsorgedepot: Wird das angesparte Guthaben übertragen, lässt sich dieser Schritt nicht mehr rückgängig machen.

Vorsorge-Check: Altersvorsorgedepot ab 2027

Vier Wege, eine gut informierte Entscheidung

  • Vergleichsrechner: Riester versus neues Altersvorsorgedepot in einer Minute
  • Vier Wege offen, unverändert weiterlaufen lassen, Förderung umstellen, wechseln oder jetzt noch Riester abschließen
  • Neue Riester-Verträge nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich

Vertrauen das bleibt.
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