Krankentagegeldversicherung
Continentale Versicherung
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999
Krankentagegeldversicherung
Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer müssen Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung
- in der Regel nach sechs Wochen - mit ca. 22% weniger Nettoeinkommen auskommen.
Können Sie sich das leisten?
FAQs
In den ersten 6 Wochen Ihrer Krankschreibung, auf ein und die selbe Diagnose, bekommen Sie Ihr Nettoeinkommen weiter. Ab der 6. Woche erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Unten sehen Sie einige Beispiele bei unterschiedlichen Nettoeinkommen. Die Beispiele möchten Ihnen zeigen was Ihnen zu Ihrem Nettoeinkommen fehlt, sollten Sie länger krank sein. Ihre persönliche Situation für die genaue Berechnung ist natürlich entscheidend.
Dann beträgt Ihr Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ca. 1188 Euro.
Es fehlen Ihnen jeden Monat ca. 312 Euro zu Ihrem Nettoeinkommen.
Trotz Versicherung kein Geld?
Die Entscheidung, ob noch Arbeitsunfähigkeit oder bereits Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nicht immer eindeutig.
Besteht Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und Ihre Krankentagegeldversicherung
bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen, kann das zu Rückzahlungen für Sie führen.
- Sobald aus Sicht des Krankenversicherers eine Berufsunfähigkeit im Sinne seiner
Bedingungen vorliegt, stellt er seine Leistungen ein. Der Lebensversicherer prüft gesondert,
ob aus seiner Sicht eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Während dieser Prüfung – die länger dauern kann – erhalten Sie von keinem der beiden Versicherer
eine Leistung. - Stellt der Lebensversicherer die Berufsunfähigkeit fest, müssen Sie bei Überschneidungen
der Zeiträume die bereits erhaltenen – meist höheren – Krankentagegeldleistungen
zurückzahlen. So kann für Sie eine erhebliche finanzielle Belastung entstehen. - Es kann sogar sein, dass aus der BU-Versicherung kein Leistungsanspruch besteht und
Sie ganz ohne Leistungen dastehen.

Wer weiß wie wichtig sein Einkommen ist, der kann auch den Wert einer Krankentagegeldversicherung einschätzen.
Andreas Richter-Kaaden
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