Krankentagegeldversicherung
Continentale Versicherung
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999
Krankentagegeldversicherung
Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer müssen Sie nach Ablauf der Lohnfortzahlung - in der Regel nach sechs Wochen - mit ca. 22% weniger Nettoeinkommen auskommen.
Können Sie sich das leisten?
In den ersten 6 Wochen Ihrer Krankschreibung, auf ein und die selbe Diagnose, bekommen Sie Ihr Nettoeinkommen weiter. Ab der 6. Woche erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Das sind ca. 22% weniger als Ihr jetziges Nettoeinkommen. Diese Einkommenslücke schließen Sie mit einer Krankentagegeldversicherung.
Dann beträgt Ihr Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ca. 1188 Euro.
Es fehlen Ihnen jeden Monat ca. 312 Euro zu Ihrem Nettoeinkommen.
Trotz Versicherung kein Geld?
Die Entscheidung, ob noch Arbeitsunfähigkeit oder bereits Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nicht immer eindeutig.
Besteht Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und Ihre Krankentagegeldversicherung bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen, kann das zu Rückzahlungen für Sie führen.
- Sobald aus Sicht des Krankenversicherers eine Berufsunfähigkeit im Sinne seiner Bedingungen vorliegt, stellt er seine Leistungen ein. Der Lebensversicherer prüft gesondert, ob aus seiner Sicht eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Während dieser Prüfung – die länger dauern kann – erhalten Sie von keinem der beiden Versicherer eine Leistung.
- Stellt der Lebensversicherer die Berufsunfähigkeit fest, müssen Sie bei Überschneidungen der Zeiträume die bereits erhaltenen – meist höheren – Krankentagegeldleistungen zurückzahlen. So kann für Sie eine erhebliche finanzielle Belastung entstehen.
- Es kann sogar sein, dass aus der BU-Versicherung kein Leistungsanspruch besteht und Sie ganz ohne Leistungen dastehen.

Wer weiß wie wichtig sein Einkommen ist, der kann auch den Wert einer Krankentagegeldversicherung einschätzen.
Andreas Richter-Kaaden
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