Autoversicherung

Continentale Versicherung
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Wählen Sie die Ausstattung
Ihrer Autoversicherung

Haftpflicht mit
Schutzbriefleistungen

Voll - und / oder
Teilkasko

Egal welchen Antrieb
Sie fahren

Zu aller erst benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine umfassende Autoversicherung gewährleistet nicht nur die Absicherung des eigenen Fahrzeugs, durch die Kasko, sondern auch die Haftung gegenüber Dritten. Beim Abschluss einer Autoversicherung ist es wichtig, die Leistungen genau zu prüfen, um im Ernstfall optimal versichert zu sein.

Autoversicherung Continentale

Kasko

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz vor Schäden,
die nicht durch den Fahrer verursacht werden.
Wie z.B. Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle
oder Naturereignisse.
Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung
können Sie etwas Beitrag sparen.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Das schließt Kollisionen, Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle ein. Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung können Sie etwas Beitrag sparen.
Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung
können Sie etwas Beitrag sparen.

Betriebs,- Brems- und Bruchschäden

Was genau ist darunter zu verstehen?

Brems-, Bruch - und Betriebsschäden sind bei der Continentale automatisch mitversichert

Betriebsschaden

Ein Betriebsschaden liegt vor, wenn der Schaden am Fahrzeug ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eingetreten ist.

Beispiel:

• während der Fahrt platzt ohne Einwirkung von außen ein Reifen infolge dessen beschädigen herumschlagende Reifenteile das Fahrzeug
• Schäden am Fahrzeug durch falsche Bedienung, falsches Betanken oder verrutschende Ladung

Bremsschaden

Ein Bremsschaden liegt vor, wenn der Schaden am Fahrzeug allein auf einen Bremsvorgang zurückzuführen ist.

Beispiel:

• Abplattung der Reifen
• Schäden am Fahrzeug durch verrutschende Ladung aufgrund einer abrupten Bremsung.

Bruchschaden

Ein reiner Bruchschaden liegt vor, wenn der Schaden am Fahrzeug ausschließlich durch Überbeanspruchung, Materialermüdung oder Abnutzung entstanden ist.

Beispiel:

• Achsen oder Radaufhängungen brechen außerhalb der Garantiezeit
• Achsbruch am Fahrzeug durch Überladung

Nützliche Zusatzleistungen
im Alltag oder für Ihren Urlaub

Verkehrsrechtsschutz

GAP - Deckung

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Über mich

Richter-Kaaden Continentale Berlin Versicherung

Seit über 25 Jahren berate und verkaufe ich Versicherungen. Angefangen hat alles 1999 bei der Hamburg Mannheimer (heute ERGO). Dort habe ich meine Ausbildung zum Versicherungsfachmann gemacht. 2008 habe ich mich für den Continentale Versicherungsverbund entschieden. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Es gibt keine Aktionäre mit der Absicht nach schnellen Gewinnen. Dadurch haben Sie das Privileg eine nachhaltige Beratung zu bekommen.