Ihr Dienstherr empfiehlt den rechtzeitigen Abschluss einer Anwartschaftsversicherung schon zu Beginn der Dienstzeit als Zeitsoldat, um Ihnen den höchstmöglichen Qualitätsanspruch zu sichern, der darüber hinaus in aller Regel die kostengünstigere Variante ist.

Anwartschafts-versicherung
Als Berufssoldat haben Sie nach Dienstzeitende einen Anspruch auf Beihilfe - ein Leben lang. Das bedeutet: Einen 70 %igen staatlichen Zuschuss zu Ihren Krankheitskosten. Die fehlenden 30 % sollten Sie selbst versichern.


Pflegepflicht-versicherung
Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Alternativ müssen Sie sich in der sozialen Pflegepflichtversicherung versichern.
Das kostet Sie allerdings mehr Beitrag.

Pflegezusatz-versicherung
Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall auf der sicheren Seite. Besonderheit für Beihilfeberechtigte: Gemäß §39 Bundesbeihilfeverordnung (BBVO) gibt es bei einer vollstationären Pflege auch eine Beihilfe zu den sogenannten Hotelkosten (Unterkunft, Verpflegung), damit dem Pflegebedürftigen ein angemessener Betrag zur Existenzsicherung verbleibt.

Soldaten im Ausland
Auslandseinsätze gehören zu Ihrem Dienst und sind über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung abgesichert. In Verbindung mit dem
Einsatzweiterverwendungsgesetz ist eine Anwartschaftsversicherung notwendig.

Ihre Familie
Beträgt das Einkommen Ihres Ehepartners (im Vor- Vor- Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages) nicht mehr als 20.000 Euro jährlich, besteht zu 70 % ein Beihilfeanspruch für Ihren Ehepartner. Eine Anwartschaft für Ihren Ehepartner ist sicherlich sinnvoll. Auch Ihre Kinder haben vielfach Anspruch auf 80 % Beihilfe. Verzichten Sie nicht auf die exklusiven Leistungen. Versichern Sie Ihre Kinder über Ihren Beihilfeanspruch einfach mit.

Achtung Lücken
Als Zeit- oder Berufssoldat erhalten Sie vielfach Erschwerniszulagen. Diese Zulagen werden im Krankheitsfalle nicht weitergezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen zusätzliche Ausgaben an.

Gesetzliches
Mit Einführung des Gesundheitsfonds im Juli 2009 wurde auch eine generelle Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland eingeführt. Ausgenommen von dieser Pflicht zur Krankenversicherung sind z.B. aktive Zeit- und Berufssoldaten. Diese erhalten die unentgeltlichen truppenärztliche Versorgung des Dienstgebers.
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