Versicherungen für Soldaten

Continentale Versicherung a.G.
Andreas Richter-Kaaden

Ihr Dienstherr empfiehlt den rechtzeitigen Abschluss einer Anwartschaftsversicherung schon zu Beginn der Dienstzeit als Zeitsoldat, um Ihnen den höchstmöglichen Qualitätsanspruch zu sichern, der darüber hinaus in aller Regel die kostengünstigere Variante ist.

blank

Anwartschafts-versicherung

Als Berufssoldat haben Sie nach Dienstzeitende einen Anspruch auf Beihilfe - ein Leben lang. Das bedeutet: Einen 70 %igen staatlichen Zuschuss zu Ihren Krankheitskosten.  Die fehlenden 30 % sollten Sie selbst versichern.

Zeitsoldaten benötigen die kleine Anwartschaftsversicherung und den Optionstarif. Für Berufssoldaten bieten wir die große Anwartschaftsversicherung an, die neben dem Gesundheitsstatus auch das Eintrittsalter für später besonders günstige Beiträge absichert. Voraussetzung: Eine private Pflegepflichtversicherung!

blank

Pflegepflicht-versicherung

Mit einer Anwartschaftsversicherung haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Alternativ müssen Sie sich in der sozialen Pflegepflichtversicherung versichern.
Das kostet Sie allerdings mehr Beitrag.

Sie sind als SaZ und BS zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung verpflichtet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung.Berufssoldaten müssen sich in der privaten Pflegepflichtversicherung versichern!

blank

Pflegezusatz-versicherung

Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sind Sie im Pflegefall auf der sicheren Seite. Besonderheit für Beihilfeberechtigte: Gemäß §39 Bundesbeihilfeverordnung (BBVO) gibt es bei einer vollstationären Pflege auch eine Beihilfe zu den sogenannten Hotelkosten (Unterkunft, Verpflegung), damit dem Pflegebedürftigen ein angemessener Betrag zur Existenzsicherung verbleibt.

blank

Soldaten im Ausland

Auslandseinsätze gehören zu Ihrem Dienst und sind über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung abgesichert. In Verbindung mit dem
Einsatzweiterverwendungsgesetz ist eine Anwartschaftsversicherung notwendig.

Urlaub: Das BMVg empfiehlt für private Auslandsaufenthalte eine Auslandsreisekrankenversicherung für Soldaten. Ihre Krankheitskosten und die Ihrer Familie sind damit auch außerhalb Deutschlands versichert. Ihr Dienstherr übernimmt bei privaten Auslandsaufenthalten im Falle Ihrer krankheitsbedingten Rückführung nach Deutschland z.B. nur die Kosten ab deutscher Grenze. Dies kann dazu führen, dass Sie mehrere tausend Euro selbst zahlen müssen.

blank

Ihre Familie

Beträgt das Einkommen Ihres Ehepartners (im Vor- Vor- Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages) nicht mehr als 20.000 Euro jährlich, besteht zu 70 % ein Beihilfeanspruch für Ihren Ehepartner. Eine Anwartschaft für Ihren Ehepartner ist sicherlich sinnvoll. Auch Ihre Kinder haben vielfach Anspruch auf 80 % Beihilfe. Verzichten Sie nicht auf die exklusiven Leistungen. Versichern Sie Ihre Kinder über Ihren Beihilfeanspruch einfach mit.

blank

Achtung Lücken

Als Zeit- oder Berufssoldat erhalten Sie vielfach Erschwerniszulagen. Diese Zulagen werden im Krankheitsfalle nicht weitergezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen zusätzliche Ausgaben an.

Als Versorgungsempfänger fallen sogar in den ersten 28 Tagen eines Krankenhausaufenthaltes täglich 10 Euro für den Krankenhausaufenthalt an. Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet in zivilen Krankenhäusern genauso wie im BwK, in Lazaretten oder Sanitätseinrichtungen.

blank

Gesetzliches

Mit Einführung des Gesundheitsfonds im Juli 2009 wurde auch eine generelle Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit Wohnsitz im Inland eingeführt. Ausgenommen von dieser Pflicht zur Krankenversicherung sind z.B. aktive Zeit- und Berufssoldaten. Diese erhalten die unentgeltlichen truppenärztliche Versorgung des Dienstgebers.

Aus der Bundeswehr ausgeschiedene Zeit- und Berufssoldaten müssen sich gegen das Risiko „Krankheit“ versichern. Ehemalige Berufssoldaten sind seit dem 01.01.2009 – zusätzlich zu ihrem Anspruch auf Beihilfe – verpflichtet, sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Eine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, besteht nicht. Zeitsoldaten können in der Regel zwischen der PKV und der GKV wählen – vorausgesetzt es besteht keine Versicherungspflicht in der GKV.

Kontakt zu mir

a.richter-kaaden@continentale.de

Beratung so wie Sie es wünschen

03063221127

Informiert für jede Situation

Geschäftsstelle
Richter-Kaaden UG (haftungsb.)
Friedrichshagener Str. 2 Berlin 12555

• Impressum

• Datenschutz

Made with ❤️ in Berlin