Autoversicherung(opens in new tab)


Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Continentale Richter-Kaaden Autoversicherung

Die Logik Ihrer Autoversicherung: Pflicht vs. Kür

Die Basis

Das Gesetz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und das absolute Minimum. Sie schützt nicht Ihr Auto, sondern Sie vor den Forderungen anderer. Vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Was bei einem Unfall mit mehreren Schwerverletzten darüber hinausgeht, zahlen Sie aus eigener Tasche. Höhere Deckungssummen sind deshalb kein Luxus. Wer nur auf den Preis schaut, übersieht außerdem die Mallorca-Police und den Schutz für Eigenschäden.

Die Kür

Ihre Logik

Eine leistungsstarke Kaskoversicherung, die GAP-Deckung beim Leasing oder die Neupreisentschädigung sind keine Verkaufs-Extras, sondern reine Logik.

Bei einem Totalschaden zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert – die Leasinggesellschaft verlangt aber die volle Restforderung. Die Differenz trägt ohne GAP-Deckung der Fahrer. Es geht also nicht um Komfort, sondern darum, ob Sie auf einer Restschuld sitzen bleiben oder nahtlos in den nächsten Wagen steigen.

Egal was Sie fahren: Ihre Autoversicherung muss im Ernstfall einfach laufen.(opens in new tab)


Verbrenner, Elektro oder Hybrid. Neuwagen oder gehegter Klassiker. Am Ende ist es ganz einfach: An der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung kommen Sie nicht vorbei. Alles darüber hinaus ist die Entscheidung, wie viel Stress Sie sich im Ernstfall zumuten wollen.

Ich mache kein Geheimnis daraus: Autos kosten Geld. Ein Unfall erst recht. Als Ihr persönlicher Partner sorge ich dafür, dass Ihre Kfz-Versicherung genau das tut, was sie soll: funktionieren, wenn es kracht. Bei mir können Sie Ihren Schutz passgenau abstimmen und die passende Autoversicherung berechnen lassen, ohne dass Sie vorher stundenlang das Kleingedruckte studieren müssen.

Ausstattung

Die Logik Ihrer Entscheidung

  • Teilkasko

    Ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand und Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Glasbruch sowie Zusammenstoß mit Wild. Gesetzlich gemeint ist damit nur Haarwild; leistungsstarke Tarife dehnen den Schutz auf Tiere aller Art aus und ersetzen auch Marderbisse samt Folgeschäden. Nicht versichert ist alles, was Sie selbst verursacht haben.

    Kasko
  • Vollkasko

    Enthält den kompletten Teilkaskoschutz und deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus am eigenen Fahrzeug. Jede Inanspruchnahme kostet Schadenfreiheitsklasse, weshalb kleine Schäden oft günstiger selbst getragen werden. Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach dem ersten Schaden im Jahr.

    Kasko
  • GAP-Deckung

    Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert, der Leasinggeber verlangt jedoch den Ablösewert des Vertrags. Gerade in den ersten beiden Jahren klafft dazwischen schnell ein vierstelliger Betrag, den ohne GAP-Deckung der Fahrer trägt. Viele Leasingverträge schreiben sie deshalb vor.

    Zusatz
  • Kfz-Schutzbrief

    Greift bei Panne, Unfall und Diebstahl: Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergen, Mietwagen, Übernachtung und im Ausland auch der Krankenrücktransport. Ob die Leistung ab dem ersten Kilometer oder erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort gilt, unterscheidet sich je nach Tarif deutlich.

    Zusatz
  • Auslandsschadenschutz

    Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, richtet sich die Entschädigung normalerweise nach dem Recht des Unfalllandes, und das kennt oft weder Nutzungsausfall noch vergleichbares Schmerzensgeld. Mit diesem Baustein reguliert Ihr eigener Versicherer den Schaden nach deutschem Recht und holt sich das Geld anschließend selbst zurück.

    Zusatz
  • Verkehrsrechtsschutz

    Trägt Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten, wenn es um Schadenersatz, ein Bußgeld, den Führerschein oder Streit nach einem Fahrzeugkauf geht. Auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Kaskoversicherung fällt darunter. Für vertragsrechtliche Fälle gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten. Mehr zur Rechtsschutzversicherung

    Zusatz

Eine gute Entscheidung braucht Verständnis

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Continentale Kfz-Versicherung

Autoversicherung für jeden Ernstfall

  • BBB-Schäden im Exklusiv- und Komfort-Tarif ohne Mehrkosten enthalten
  • Neupreisentschädigung bis zu 24 Monate nach Erstzulassung
  • Mallorca-Police und Auslandsschadenschutz nach deutschem Recht inklusive

Häufige Fragen zur Autoversicherung

  • Was sind BBB-Schäden?

    Ein Betriebsschaden tritt während der Fahrt ohne äußere Einwirkung auf (z.B. Reifenplatzer). Brems- und Bruchschäden umfassen Schäden durch Bremsvorgänge oder Materialermüdung/Verschleiß. In meinen Exklusiv- und Komfort-Tarifen sind diese Leistungen in der Vollkaskoversicherung ohne Mehrkosten bereits integriert.

  • Wann habe ich Anspruch auf Neupreis?

    Bei Pkw-Neuwagen leiste ich bis zu 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder Reparaturkosten von mindestens 80% des Neupreises den vollen Neupreis, sofern Sie das Fahrzeug als Erstbesitzer direkt vom Händler oder Hersteller erworben haben und es sich noch in Ihrem Eigentum befindet. Im Basis-Tarif gilt dies nur für 3 Monate.

  • Leasing & Tageszulassungen?

    Für Leasing-Fahrzeuge besteht ein Anspruch auf Neupreisentschädigung gemäß BGH-Rechtsprechung, sofern eine Reinvestition in ein Ersatzfahrzeug oder eine Reparatur nachgewiesen wird. Tageszulassungen erhalten keinen Neupreisanspruch, haben aber Anspruch auf eine Kaufwertentschädigung innerhalb von 24 Monaten.

  • Lohnt eine Rückdatierung?

    Ja, eine Vorverlegung des Versicherungsbeginns auf den 01.01. oder 01.07. kann sinnvoll sein, um im Folgejahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft zu werden.


Vertrauen das bleibt.
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