bAV Gesellschafter Geschäftsführer

Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Der Versorgungsbedarf des GGF: Altersvorsorge-Lücken sicher schließen

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) stehen oft vor komplexen Herausforderungen bei ihrer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Ihr individueller Versorgungsbedarf unterscheidet sich stark, abhängig von Faktoren wie:

• Unternehmensstruktur (beherrschender vs. nicht-beherrschender GGF)

• Alter und Einkommen

• Bisherige Vorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge)

Um eine Versorgungslücke im Alter oder bei Berufsunfähigkeit zu vermeiden, können Sie sich an klaren Orientierungswerten orientieren. Diese helfen Ihnen, den Zielbedarf Ihrer bAV präzise zu definieren und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Unsere Empfehlung für Ihre bAV-Zielwerte (in % der Aktivbezüge):

Versorgungsziel Zielwert für eine optimale Altersversorgung
Altersrente ca. 75 % bis 100 %
Berufsunfähigkeitsrente ca. 60 % bis 100 %
Hinterbliebenenleistung ca. 60 % bis 75 %

Tipp: Rentenversicherungsfreie GGF sollten ihre bAV mindestens an den ersparten Beiträgen zur GRV ausrichten (rund 18,6 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Die Herausforderung: GRV und die Versorgungslücke des GGF

Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch gerade in dieser Rolle entstehen schnell Versorgungslücken, deren Tragweite oft unterschätzt wird.

Darum ist die GRV-Situation für Sie komplex:

• Geringe Ansprüche: Viele GGF haben nur geringe Ansprüche oder Wartezeiträume in ihrer Versicherungsbiografie.

• Befreiung: Eine Befreiung von der GRV-Pflicht ist nicht immer sinnvoll und muss sorgfältig geprüft werden.

• Berechnung: Bestehende GRV-Ansprüche sollten stets präzise in die Berechnung Ihrer Versorgungslücke einfließen.

Die größte Gefahr: Der Irrtum vom Vertrauensschutz (BSG-Urteil)

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Geschäftsführern ist, dass man automatisch versichert ist, wenn man jahrelang Beiträge in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. **Das ist nicht der Fall.**

❌ Was das Bundessozialgericht sagt:

Das Bundessozialgericht (BSG) stellte bereits 1987 klar:

„Eine jahrelange unbeanstandete Beitragsentrichtung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bei nicht vorliegender Versicherungspflicht hat keine rechtsbegründende Wirkung.“ (BSG-Urteil vom 28.04.1987 – 12 RK 47/85)

Die Konsequenz für Sie: Ihre Beitragszahlung schützt nicht immer!

  • Die **Versicherungspflicht** ergibt sich nicht automatisch aus der Beitragszahlung.
  • Auch zu Unrecht gezahlte Beiträge begründen **keinen Vertrauensschutz**.
  • **Statistik:** Weniger als die Hälfte aller Geschäftsführer hat jemals ihren Versicherungsstatus prüfen lassen.

Statusprüfung ist Pflicht

Um Versorgungslücken und die Gefahr des Vertrauensschutz-Irrtums zu vermeiden, sind diese Schritte für Sie unerlässlich:

Ihr direkter Weg zur Sicherheit:

  • Status prüfen: Lassen Sie Ihren **Versicherungsstatus als Geschäftsführer** regelmäßig überprüfen, besonders bei Änderungen in der Beteiligung.
  • Kontenklärung: Beantragen Sie eine **Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung**, um alle Zeiten und Ansprüche verbindlich zu prüfen.

Steuerliche Anerkennung sichern: Die entscheidenden Fristen bei der Pensionszusage

Die steuerliche Anerkennung einer **Pensionszusage (Direktzusage)** ist an strenge Fristen gebunden, deren Einhaltung für Ihre GmbH und Sie als GGF elementar ist. Werden diese Fristen nicht beachtet, droht die **Versagung der steuerlichen Anerkennung** der Pensionsrückstellungen.

Fristen für die GmbH (Unternehmensfrist)

Die Pensionszusage darf nicht zu früh erteilt werden. Das Finanzamt muss nachvollziehen können, dass Ihr Unternehmen langfristig in der Lage ist, die Verpflichtungen aus der Zusage zu erfüllen.

  1. Die Zusage darf **nicht unmittelbar nach der Gründung** erteilt werden.
  2. Sie müssen nachweisen, dass die GmbH **langfristig** in der Lage ist, die Verpflichtungen aus der Zusage zu erfüllen.
  3. Das Finanzamt setzt in der Regel eine Frist von **fünf Jahren** an (BMF-Erlass vom 14.05.1999).

Fristen für den Geschäftsführer (Probezeit)

Vor Erteilung der Zusage müssen Sie als Geschäftsführer Ihre Qualifikation und Eignung nachweisen. Hier gelten separate Fristen:

  1. Vor Erteilung der Zusage ist eine **Probezeit** zu berücksichtigen.
  2. Das Finanzamt geht in der Regel von einer Probezeit zwischen **zwei und drei Jahren** aus, um die Qualifikation nachzuweisen.
  3. Bei Neugründungen, Übernahmen oder Rechtsformwechseln werden die Fristen **individuell** geprüft.

Wichtiger Hinweis: Rechtssicherheit

Für verbindliche Rechtssicherheit sollte eine Anfrage nach **§ 89 Abs. 2 AO (Anrufungsauskunft)** über Ihren Steuerberater beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt gestellt werden.

Fakten-Check: Wie gut ist Ihre Vorsorge wirklich für Ihr Netto-Einkommen?

Ihr Fahrplan zur optimalen bAV – Fünf entscheidende Schritte

Als Gesellschafter-Geschäftsführer durchlaufen Sie typische Phasen. Finden Sie heraus, welche Maßnahmen für **Ihren aktuellen Unternehmensschritt** Priorität haben.

In dieser Phase liegt der Fokus auf dem **Unternehmensaufbau** und der **Liquiditätssicherung**.

  • **Fokus:** Liquiditätssicherung und Aufbau einer ersten Basis.
  • **Maßnahmen:** **Entgeltumwandlung** bis zu 4 % der BBG (§ 3 Nr. 63 EStG) nutzen.
  • Frühzeitige Basis für steuerlich geförderte Rücklagen legen.

Mit wachsendem Einkommen wird die **Ausweitung der Vorsorge** sinnvoll.

  • Klare Struktur zwischen privater und **betrieblicher Vorsorge** schaffen.
  • **Entgeltumwandlung** bis 8 % der BBG ausweiten.
  • **Tantiemen-Umwandlung** als zusätzliche steueroptimierte Option prüfen.

Der **Vermögensaufbau im Unternehmen** steht jetzt im Mittelpunkt.

  • Nutzung von Instrumenten mit **maximalen Steuervorteilen**.
  • Einrichtung von **Pensionszusagen (PZ)** zur Bilanzstärkung.
  • **Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskassen (UK)** für Flexibilität prüfen.

Zeit für die **Optimierung und Ausfinanzierung** bestehender Zusagen.

  • **Restrukturierung** von Zusagen für bilanzielle und steuerliche Ergebnisse.
  • Erstellung von **Ergänzungszusagen** zur Schließung von Lücken.
  • Detaillierte **Übergabeplanung** vorbereiten.

Der Fokus liegt auf der **gezielten Auszahlung und Steueroptimierung** im Ruhestand.

  • Prüfung von **Basisrenten** und Investitionen zur Vermögenssicherung.
  • **Steueroptimierte Auszahlungsstrategien** für bAV-Kapital.
  • Möglichkeit zur **Aufstockung der gesetzlichen Rente** (§ 187a SGB VI).

Unser Gespräch zählt: Die menschliche Seite der bAV

Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wissen Sie, dass betriebliche Altersvorsorge (bAV) weit mehr ist als die reine Optimierung von Zahlen, Quoten und Prozenten. Es geht um strategische Entscheidungen und Ihre persönliche Verantwortung – gegenüber Ihrem Unternehmen und Ihrer eigenen finanziellen Zukunft.

Manches lässt sich mit Rechnern ermitteln, wie etwa die potenzielle Versorgungslücke. Doch die strategisch richtigen Schritte und die beste Struktur für Ihre bAV können nur in einem persönlichen Gespräch entwickelt werden. Denn am Ende geht es immer um Menschen, Entscheidungen und Verantwortung.

Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihr eigenes Kapitel aufzuschlagen. Ohne Formular, ohne Pflichtfelder – einfach ein vertrauliches Gespräch, bei dem Sie die Fragen stellen und Ihre individuellen Rahmenbedingungen im Fokus stehen.

Ihre Fragen. Ihre Entscheidungen. Ihr Vorsprung.

Am Ende zählt das Gespräch.

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