Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter & Geschäftsführer
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999
Betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter & Geschäftsführer
Die betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Da Sie sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer sind, müssen bei der Planung viele verschiedene Regeln aus dem Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht genau beachtet werden. Damit Ihre Versorgung später reibungslos funktioniert und vom Finanzamt voll anerkannt wird, ist eine saubere und rechtssichere Einrichtung von Anfang an entscheidend.
Wieso die Versorgung als GGF so genau geprüft wird
Als Gesellschafter-Geschäftsführer stehen Sie in einer besonderen Rolle: Sie sind gleichzeitig Unternehmer und Angestellter. Das Finanzamt sieht das genau und prüft Versorgungszusagen bei Ihnen wesentlich kritischer als bei normalen Mitarbeitern. Besonders wenn Sie die Mehrheit der Anteile halten, wird genau hingeschaut, ob die Zusage steuerlich in Ordnung ist oder ob das Finanzamt dies als verdeckte Gewinnausschüttung wertet.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, unterstütze ich Sie dabei, Ihre betriebliche Altersvorsorge so aufzubauen, dass sie rechtlich einwandfrei ist, zu Ihrem Einkommen passt und den strengen Anforderungen des Finanzamts standhält.
Die passenden Wege für Ihre Vorsorge
Es gibt keine Universallösung für jeden Geschäftsführer. Wir erarbeiten mit Ihnen ein Konzept, das genau zu Ihrer persönlichen Lebensplanung und Ihrer GmbH passt – egal, ob Sie Ihr Unternehmen gerade gegründet haben oder bereits seit vielen Jahren führen.
1. Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG)
Dies ist ein bewährter Baustein für die Grundversorgung. Sie ist unkompliziert in der Verwaltung und bietet Ihnen hohe Flexibilität, falls Sie sich beruflich verändern sollten oder das Unternehmen wechseln.
2. Unterstützungskasse (§ 4d EStG)
Wenn Sie über die übliche Vorsorge hinaus in größerem Umfang steuerfreie Rücklagen für das Alter bilden möchten, ist dieser Weg interessant. Sie ermöglicht hohe Zuwendungen, ohne die laufende Liquidität Ihres Unternehmens zu stark zu belasten.
3. Pensionszusage (§ 6a EStG)
Dieser Weg bietet die größte Freiheit bei der Gestaltung. Er kann sinnvoll sein, wenn Sie Kapital im Unternehmen behalten möchten, um es später zu nutzen. Da hierbei komplexe steuerliche Fragen zur Bilanzierung entstehen, ist eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater hier die Voraussetzung für eine saubere Umsetzung.
Orientierungswerte für Ihre Versorgung
| Versorgungsziel | Optimaler Zielwert |
|---|---|
| Altersrente | 75 % bis 100 % vom Brutto |
| Berufsunfähigkeit | 60 % bis 100 % vom Brutto |
| Hinterbliebene | 60 % bis 75 % vom Brutto |
Tipp: Rentenversicherungsfreie GGF sollten ihre bAV mindestens an den ersparten Beiträgen zur GRV ausrichten (rund 18,6 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Wichtige rechtliche Aspekte auf einen Blick
Damit Ihre Versorgung auch bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt problemlos anerkannt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Erdienbarkeitsfristen: Bevor die Zusage erteilt wird, müssen bestimmte Warte- und Probezeiten eingehalten werden.
Angemessenheit: Die Höhe Ihrer Altersvorsorge muss in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem laufenden Gehalt stehen.
Schriftform und Beschlüsse: Alle Zusagen und Änderungen müssen rechtssicher durch Gesellschafterbeschlüsse dokumentiert sein.
Statusprüfung: Ist der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig oder nicht? Diese Frage ist grundlegend. Falls dies noch nicht durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt wurde, empfehle ich dringend, diesen Status offiziell prüfen zu lassen.
Unser Gespräch zählt: Die menschliche Seite der bAV
Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wissen Sie, dass betriebliche Altersvorsorge (bAV) weit mehr ist als die reine Optimierung von Zahlen, Quoten und Prozenten. Es geht um strategische Entscheidungen und Ihre persönliche Verantwortung – gegenüber Ihrem Unternehmen und Ihrer eigenen finanziellen Zukunft.
Manches lässt sich mit Rechnern ermitteln, wie etwa die potenzielle Versorgungslücke. Doch die strategisch richtigen Schritte und die beste Struktur für Ihre bAV können nur in einem persönlichen Gespräch entwickelt werden. Denn am Ende geht es immer um Menschen, Entscheidungen und Verantwortung.
Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihr eigenes Kapitel aufzuschlagen. Ohne Formular, ohne Pflichtfelder – einfach ein vertrauliches Gespräch, bei dem Sie die Fragen stellen und Ihre individuellen Rahmenbedingungen im Fokus stehen.
Ihre Fragen. Ihre Entscheidungen. Ihr Vorsprung.
Am Ende zählt das Gespräch.
Eine gute Entscheidung braucht Verständnis
Lassen Sie uns darüber sprechen.
FAQ für Gesellschafter und Geschäftsführer
Warum ist eine Versorgungsordnung wichtig?
Oft herrscht im Betrieb Unklarheit darüber, wer welche Art von bAV in welcher Form erhalten soll. Eine Versorgungsordnung schafft Klarheit, legt die „Spielregeln“ fest und dient als Bedienungsanleitung für das betriebliche Versorgungswerk.
Besteht Handlungsbedarf bei bestehenden Zusagen?
Ja, viele Pensionszusagen für GGF oder Mitarbeiter sind nicht kongruent rückgedeckt oder wurden lange nicht juristisch überprüft. Angesichts des Zinsumfelds und geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen ist eine regelmäßige Prüfung dringend zu empfehlen, um Unstimmigkeiten mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden.
Muss ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden?
Seit dem 01.01.2019 ist ein Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung verpflichtend, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Seit 2022 gilt dies auch für bereits bestehende Versorgungen. Unternehmen sollten ihre Zuschusspflicht prüfen, um Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Können Abfindungen steuerfrei angelegt werden?
Ja, bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb kann eine Abfindung durch den sogenannten „Vervielfältiger“ steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Altersvorsorge umgewandelt werden. Dies bietet eine attraktive Alternative zur hohen Steuerbelastung durch eine Einmalzahlung.
Wie sieht es bei mitarbeitenden Angehörigen aus?
Trotz Beitragszahlung haben mitarbeitende Familienangehörige oft keinen Leistungsanspruch aus der Sozialversicherung. Eine verbindliche Statusfeststellung durch die Rentenversicherung ist ratsam, um Versorgungslücken zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.
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