
bAV für Gesellschafter &
Geschäftsführer
Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999
Einfach • Klar • Continentale
Strategien brauchen Verständnis.
Die betriebliche Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist weit mehr als eine reine Vorsorge. Wenn Sie Ihre unternehmerische Handlungen mit ihrer privaten Versorge verknüpft möchten, sind drei wesentlichen Faktoren entscheidend:
• Ihre Rolle im Unternehmen
Ob Sie als beherrschender oder nicht-beherrschender GGF agieren, entscheidet über Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status – und damit über die gesamte Ausrichtung Ihrer Versorgung.
• Ihr Zeitfenster
Alter und Einkommen sind entscheiden für ihre steuerliche Optimierung. Um so genauer das betrachtet wird, desto effizienter können Sie umwandeln.
• Ihre bestehende Vorsorge
Ihre bestehenden Verträge oder Rücklagen nehmen wir mit auf. Wenn sie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben werden diese auch berücksichtigt.
Das Ergebnis:
Wir bestimmen gemeinen Ihren Bedarf, der im Alter garantiert ist. Rechtssicher, mit ihrem Steuerberater, gestalten und steuerlich so aufgestellt, das es zu ihnen und ihrem Unternehmen passen. Heute und in Zukunft.
Orientierungswerte für Ihre Versorgung
| Versorgungsziel | Optimaler Zielwert |
|---|---|
| Altersrente | 75 % bis 100 % |
| Berufsunfähigkeit | 60 % bis 100 % |
| Hinterbliebenenschutz | 60 % bis 75 % |
Tipp für Sie: Rentenversicherungsfreie GGF sollten ihre bAV mindestens an den ersparten Beiträgen zur GRV ausrichten (rund 18,6 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Gesetzliche Rente und die Versorgungslücke
Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch gerade in dieser Rolle entstehen schnell Versorgungslücken, deren Tragweite oft unterschätzt wird.
Darum ist die GRV-Situation für Sie komplex:
• Geringe Ansprüche: Viele GGF haben nur geringe Ansprüche oder Wartezeiträume in ihrer Versicherungsbiografie.
• Befreiung: Eine Befreiung von der GRV-Pflicht ist nicht immer sinnvoll und muss sorgfältig geprüft werden.
• Berechnung: Bestehende GRV-Ansprüche sollten stets präzise in die Berechnung Ihrer Versorgungslücke einfließen.
Die größte Gefahr: Der Irrtum vom Vertrauensschutz (BSG-Urteil)
Ein weit verbreiteter Irrtum unter Geschäftsführern ist, dass man automatisch versichert ist, wenn man jahrelang Beiträge in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das ist nicht der Fall.
❌ Was das Bundessozialgericht sagt:
Das Bundessozialgericht (BSG) stellte bereits 1987 klar:
Die Konsequenz für Sie: Ihre Beitragszahlung schützt nicht immer!
Die Versicherungspflicht ergibt sich nicht automatisch aus der Beitragszahlung.
Auch zu Unrecht gezahlte Beiträge begründen keinen Vertrauensschutz.
Statistik: Weniger als die Hälfte aller Geschäftsführer hat jemals ihren Versicherungsstatus prüfen lassen.
Die Auswirkung auf Ihr gesetzliches Krankengeld
Wer Gehalt für eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, spart Steuern und Sozialabgaben. Was viele nicht wissen: Dieser Vorteil hat eine Kehrseite bei längerer Krankheit. Da in der Ansparphase weniger Beiträge in die Krankenversicherung fließen, berechnet die Krankenkasse im Ernstfall auch ein geringeres Krankengeld.
Das Bundessozialgericht hat am 12.12.2024 (Az.: B 3 KR 3/23 R) bestätigt, dass diese Berechnung rechtens ist. Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die sich strikt an dem Einkommen orientiert, für das tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.
Transparenz für Ihre Planung
Ermitteln Sie hier unkompliziert, wie hoch die monatliche Differenz in Ihrem Fall voraussichtlich ausfällt:
1. Ihr monatlicher bAV-Umwandlungsbetrag:
Die gute Nachricht: Diese Differenz lässt sich unkompliziert durch eine passgenaue private Krankentagegeld-Versicherung ausgleichen. So profitieren Sie voll von den Steuervorteilen der bAV, ohne Ihre Sicherheit im Krankheitsfall zu gefährden.
Statusprüfung ist Pflicht
Um Versorgungslücken und die Gefahr des Vertrauensschutz-Irrtums zu vermeiden, sind gezielte Schritte für Sie als Geschäftsführer unerlässlich. Ohne rechtssichere Klärung bleibt Ihre Altersvorsorge ein gefährliches Provisorium.
Ihr direkter Weg zur Sicherheit:
- Status prüfen: Lassen Sie Ihren Versicherungsstatus als Geschäftsführer regelmäßig überprüfen, besonders bei Änderungen in der Beteiligung.
- Kontenklärung: Beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, um alle Zeiten und Ansprüche verbindlich zu prüfen.
Steuerliche Anerkennung: Fristen für die Pensionszusage
Die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage ist an strikte Fristen gebunden. Werden diese Zeiträume nicht eingehalten, erkennt das Finanzamt die Pensionsrückstellungen in der Bilanz meist nicht an.
Fristen für die GmbH
Das Unternehmen muss seine langfristige Leistungsfähigkeit nachweisen, bevor eine Zusage erteilt werden darf:
- Unternehmensalter: In der Regel muss die GmbH seit fünf Jahren bestehen (5-Jahres-Frist).
- Finanzierbarkeit: Die GmbH muss die Verpflichtungen dauerhaft aus eigenen Mitteln erfüllen können.
Fristen für den Geschäftsführer
Der GGF muss seine Eignung für die Position zunächst unter Beweis stellen (Probezeit):
- Nachweiszeitraum: Das Finanzamt fordert üblicherweise eine Tätigkeit von zwei bis drei Jahren vor Erteilung der Zusage.
- Sonderfälle: Bei Neugründungen oder Rechtsformwechseln erfolgt eine individuelle Prüfung durch die Behörden.
Um die steuerliche Anerkennung vorab verbindlich zu klären, sollte Ihr Steuerberater eine Anrufungsauskunft nach § 89 Abs. 2 AO beim zuständigen Finanzamt einholen.
Verständnis in jeder Phase.
Gründungsphase
Fokus: Liquiditätssicherung und Aufbau einer ersten Basis.
- Entgeltumwandlung bis zu 4 % der BBG (§ 3 Nr. 63 EStG) nutzen.
- Frühzeitige Basis für steuerlich geförderte Rücklagen legen.
Findungsphase
Mit wachsendem Einkommen wird die Ausweitung der Vorsorge sinnvoll.
- Klare Struktur zwischen privater und betrieblicher Vorsorge schaffen.
- Entgeltumwandlung bis 8 % der BBG ausweiten.
- Tantiemen-Umwandlung als steueroptimierte Option prüfen.
Gestaltungsphase
Der Vermögensaufbau im Unternehmen steht jetzt im Mittelpunkt.
- Nutzung von Instrumenten mit maximalen Steuervorteilen.
- Einrichtung von Pensionszusagen (PZ) zur Bilanzstärkung.
- Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskassen (UK) prüfen.
Planungsphase
Zeit für die Optimierung und Ausfinanzierung bestehender Zusagen.
- Restrukturierung von Zusagen für steuerliche Ergebnisse.
- Erstellung von Ergänzungszusagen zur Schließung von Lücken.
- Detaillierte Übergabeplanung vorbereiten.
Umsetzungsphase
Der Fokus liegt auf der gezielten Auszahlung und Steueroptimierung im Ruhestand.
- Prüfung von Basisrenten zur Vermögenssicherung.
- Steueroptimierte Auszahlungsstrategien für bAV-Kapital.
- Möglichkeit zur Aufstockung der gesetzlichen Rente.
Unser Gespräch zählt: Die menschliche Seite der bAV.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) wissen Sie, dass betriebliche Altersvorsorge (bAV) weit mehr ist als die reine Optimierung von Zahlen, Quoten und Prozenten. Es geht um strategische Entscheidungen und Ihre persönliche Verantwortung – gegenüber Ihrem Unternehmen und Ihrer eigenen finanziellen Zukunft.
Manches lässt sich mit Rechnern ermitteln, wie etwa die potenzielle Versorgungslücke. Doch die strategisch richtigen Schritte und die beste Struktur für Ihre bAV können nur in einem persönlichen Gespräch entwickelt werden. Denn am Ende geht es immer um Menschen, Entscheidungen und Verantwortung.
Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihr eigenes Kapitel aufzuschlagen. Ohne Formular, ohne Pflichtfelder – einfach ein vertrauliches Gespräch, bei dem Sie die Fragen stellen und Ihre individuellen Rahmenbedingungen im Fokus stehen.
Ihre Fragen. Ihre Entscheidungen. Ihr Vorsprung.
Am Ende zählt das Gespräch.
Eine gute Entscheidung braucht Verständnis.
Lassen Sie uns darüber sprechen.
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