bAV Gesellschafter Geschäftsführer

Andreas Richter-Kaaden
Fairsicherungsvertreter®
aus Leidenschaft seit 1999

Versorgungsbedarf von Gesellschafter-Geschäftsführern

Der individuelle Versorgungsbedarf von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) unterscheidet sich stark – abhängig von Alter, Einkommen und bisheriger Vorsorge. Dennoch lassen sich für die betriebliche Altersversorgung (bAV) klare Orientierungswerte ableiten.

Orientierungswerte zur Versorgung

  • Altersrente: ca. 75 % bis 100 % der Aktivbezüge
  • Berufsunfähigkeitsrente: ca. 60 % bis 100 % der Aktivbezüge
  • Hinterbliebenenleistung: ca. 60 % bis 75 % der Aktivbezüge
Hinweis: Für rentenversicherungsfreie Geschäftsführer*innen sollte sich der Versorgungsaufwand mindestens an den ersparten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung orientieren – also rund 18,6 % des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Apropos gesetzliche Rentenversicherung

Auch für Geschäftsführer ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Viele Unternehmer unterschätzen jedoch ihre tatsächlichen Ansprüche oder haben Lücken in der Beitragszeit.

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Viele Unternehmer haben nur geringe Ansprüche aus der GRV.

Häufig bestehen Wartezeiträume oder Lücken in der Versicherungsbiografie.

Eine Befreiung von der GRV-Pflicht ist nicht immer sinnvoll.

Bestehende GRV-Ansprüche sollten stets in die Berechnung der Versorgungslücke einfließen.

Tipp: Beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, um bestehende Zeiten und Ansprüche zu prüfen.

Kein Anspruch trotz Beitragszahlung

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Geschäftsführern: Wer jahrelang Beiträge in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist automatisch versichert. Das ist nicht immer der Fall – wie das Bundessozialgericht bereits 1987 klarstellte.

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„Eine jahrelange unbeanstandete Beitragsentrichtung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bei nicht vorliegender Versicherungspflicht hat keine rechtsbegründende Wirkung.“ (BSG-Urteil vom 28.04.1987 – 12 RK 47/85)

Die Versicherungspflicht ergibt sich nicht automatisch aus der Beitragszahlung.
Auch zu Unrecht gezahlte Beiträge begründen keinen Vertrauensschutz.
Weniger als die Hälfte aller Geschäftsführer hat jemals ihren Versicherungsstatus prüfen lassen.

Tipp: Lassen Sie Ihren Versicherungsstatus als Geschäftsführer regelmäßig überprüfen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

 

Hinweis
Für verbindliche Rechtssicherheit sollte eine Anfrage nach § 89 Abs. 2 AO über den Steuerberater beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt gestellt werden.

Fristen für die Einrichtung

  • Pensionszusage nicht unmittelbar nach der Gründung erteilen.
  • Nachweis, dass die GmbH langfristig in der Lage ist, die Verpflichtungen aus der Zusage zu erfüllen.
  • Das Finanzamt setzt in der Regel eine Frist von fünf Jahren an (BMF-Erlass vom 14.05.1999 – IV C6 – S2742 – 9/99).

Fristen für den Geschäftsführer

  • Vor Erteilung der Zusage ist eine Probezeit zu berücksichtigen.
  • Das Finanzamt geht in der Regel von einer Probezeit zwischen zwei und drei Jahren aus, um die Qualifikation nachzuweisen.
  • Bei Neugründungen, Übernahmen oder Rechtsformwechseln werden die Fristen individuell geprüft.

Wie viel ist Ihrer Altersvorsorge bereits abgedeckt ist und wo entstehen Lücken?

100% von Ihrem Nettoeinkommen (Ziel)
0 €
48% Brutto-Rente ab Renteneintritt 2025 (~ Netto 38%)
0 €
45% Brutto-Rente ab Renteneintritt 2037 (~ Netto 36%)
0 €

Alle Werte sind ca. Angaben auf Basis Ihres eingegebenen Nettoeinkommens. Abweichungen durch persönliche Umstände möglich. Die Balken zeigen Brutto-Rente.

Vorsorgeplanung für Gesellschafter-Geschäftsführer (GF/GGF)

Je nach Unternehmens- und Lebensphase verändern sich die Prioritäten in der betrieblichen Altersversorgung. Die folgende Zeitachse zeigt, welche Maßnahmen in welcher Phase sinnvoll sind – von der Gründung bis zum Ruhestand.

Gründungsphase
(ab 20 Jahre)
Findungsphase
(25–30 Jahre)
Gestaltungsphase
(30–50 Jahre)
Planungsphase
(50–60 Jahre)
Umsetzungsphase
(60–67 Jahre)

Tippen oder fahren Sie über eine Phase, um Details zu sehen.

Und am Ende zählt das Gespräch

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Es bleibt oft bei Zahlen, Quoten und Prozenten. Doch am Ende geht es immer um Menschen, Entscheidungen und Verantwortung. Gesellschafter-Geschäftsführer wissen: Manches lässt sich berechnen, anderes nur besprechen.

Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihr eigenes Kapitel aufzuschlagen. Ohne Formular, ohne Pflichtfelder – einfach ein Gespräch, bei dem Sie die Fragen stellen.

Ihre Fragen. Ihre Entscheidungen. Ihr Vorsprung.

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